BGH verhandelt über Amazon Prime-Preiserhöhung in Deutschland
Quick Look
- Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhung für Amazon Prime in Deutschland.
- Die Verbraucherzentrale NRW hatte erfolgreich geklagt, da Amazon die Zustimmung der Kundinnen und Kunden nicht eingeholt hatte.
- Das Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die Klausel für unwirksam.
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Why It Matters
Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im Jahr 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit einer Preiserhöhung für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm beim Online-Händler Amazon. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dagegen erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten eine Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen geht Amazon nun in Karlsruhe in Revision. Ob der dritte Zivilsenat am BGH noch am selben Tag ein Urteil spricht, ist unklar.
Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im Jahr 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Laut der Verbraucherzentrale waren Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.
Open Questions
- Wann wird der BGH ein Urteil fällen?
- Wie wird das Urteil ausfallen?
- Muss Amazon bei einer ungültigen Klausel bereits gezahlte Preisdifferenzen zurückerstatten?



