
Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität soll in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen werden
Nach einem islamistischen Terroranschlag am Rande des CSD in Berlin plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig dafür, Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität zu ergänzen.
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Nach einem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin fordert die Politik Reaktionen zum Schutz der queeren Community.
Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig tritt dafür ein, als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin das Grundgesetz zu ändern. „Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“.
Der Artikel verbietet bereits die Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischer Anschauungen. „Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten“, betonte Hubig. Dazu seien in der Regierung noch Gespräche nötig.
In der Union gebe es Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale, betonte sie mit Verweis auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, betonte Hubig.
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Gespräche in der Regierung über die Grundgesetzänderung
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