
Die Behörde überarbeitet das Regelwerk MiSpeL und kommt der Autoindustrie bei zentralen Kritikpunkten entgegen.
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Die Bundesnetzagentur hat ein umfangreiches Regelwerk zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) erarbeitet. Die ursprüngliche Fassung stieß auf massive Kritik der Automobilindustrie.
Düsseldorf. Bei dem Streit um die Regeln zum Einsatz von E-Autos als Stromspeicher lenkt die Bundesnetzagentur überraschend ein. Am Donnerstag will die Bonner Behörde das mehr als 200 Seiten lange Regelwerk zur „Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) offiziell vorlegen – mit drei wesentlichen Änderungen. Das geht aus dem finalen Arbeitsstand des Papiers hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
„Alle Akteure wollen das Gleiche: Die Elektromobilität einfach, simpel und so schnell wie möglich in den Strommarkt integrieren“, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt. Man sei in den vergangenen Tagen in einen fachlichen Diskurs gegangen und habe die Regulatorik noch einmal überarbeitet. „Gute Sachargumente überzeugen diese Behörde“, begründete Müller den Schritt.
Herausgekommen ist ein Punktsieg für die Autoindustrie. Die Bundesnetzagentur kommt der Branche in allen Kritikpunkten entgegen. Aber auch für Speicher allgemein sind die neuen Regeln ein echter Durchbruch. Das sind die Details.
Grundsätzlich ermöglicht die MiSpeL den flexiblen Einsatz von Speichern, also Strom aus dem Netz oder vom Dach zu speichern und wieder ins Netz zurückzuspeisen, ohne staatliche Förderung zu verlieren. Bislang war beides gleichzeitig nicht möglich.
Mit den Änderungen seien jetzt auch E‑Autos, sprich deren Ladepunkte, „überall, wo es möglich ist, den Stromspeichern gleichgestellt“, versprach Müller. In der vorherigen Fassung hatte die Bundesnetzagentur deutliche Einschränkungen vorgenommen.
Die genaue Abmessung des eingespeicherten und zurückgespeisten Stroms war für E-Autos zwingend mit dem Einbau eines zweiten intelligenten Zählers verbunden. Wer keine eigene Solaranlage hat, kann die sogenannte „Abgrenzungsoption“ nun auch mit einem einzelnen intelligenten Zähler nutzen.
Ob mit Solaranlage, Speicher oder ohne – jeder, der einen eigenen Ladepunkt hat, kann sein E-Auto jetzt theoretisch als Batterie für das Netz zur Verfügung stellen oder als Stromspeicher für das Eigenheim nutzen. „Jedes bidirektionale E‑Auto kann an jedem beliebigen bidirektionalen Ladepunkt in den Markt integriert werden“, heißt es in dem Papier der Netzagentur.
Das Potenzial ist nach Einschätzung von Experten enorm, vor allem mit Blick auf Einsparungen bei den Systemkosten. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Systeme und Innovationen ließen sich pro Jahr um die 22 Milliarden Euro einsparen, vor allem beim Netzausbau und der Steuerung.
Auch für die deutsche Autoindustrie steht viel auf dem Spiel. Die deutlich günstigere Konkurrenz aus China droht ihr auf dem Zukunftsmarkt mit strombetriebenen Fahrzeugen den Rang abzulaufen. Zugleich bauen heimische Hersteller Tausende Stellen ab. Mit dem Einsatz von E-Autos als Speichern, so die Hoffnung bei BMW, Mercedes, Volkswagen und Co., ließen sich nicht nur die Verkaufszahlen deutscher Stromer steigern. Zusätzlich eröffnet die Technologie ein neues Geschäftsmodell.
Dabei geht es vor allem um die Dienstleistung, den Strom ins E-Auto zu laden, wenn er günstig ist, also viel Strom zur Verfügung steht, und ihn dann wieder ins Netz einzuspeisen, wenn er teuer ist, weil er gebraucht wird. Energieversorger wie Eon und Octopus Energy haben bereits passende Angebote auf dem Markt. Auch die VW-Stromtochter Elli setzt auf das bidirektionale Laden als zukünftiges Geschäftsmodell.
Entsprechend heftig fiel die Kritik vergangene Woche aus, nachdem ein erster Arbeitsstand veröffentlicht worden war. Vor allem an dem vorgesehenen Sicherheitsabschlag in der „Pauschaloption“ hatte sich die Industrie gerieben. Für Nutzer mit Solaranlage, die keinen zweiten Zähler installieren wollen oder können, wurde eine vereinfachte Variante zur Abgrenzungsoption eingeführt – die Pauschaloption. Auch hier wurde noch einmal nachgebessert.
Die Einspeisung direkt oberhalb dieser Grenze fällt in eine Pufferzone. Für diesen Teil gibt es weder eine Förderung noch eine Erstattung von Gebühren oder Umlagen. Erst Strommengen, die über dieser Grenze liegen, gelten pauschal als zurückgespeister Strom aus dem Autoakku und wären damit befreit von Umlagen und Gebühren.
Diese Pufferzone hat die Bundesnetzagentur nun von dem ursprünglich vorgesehenen Faktor 0,5 um mehr als die Hälfte auf den Faktor 0,2 abgesenkt. So kommen Verbraucher schneller in den Bereich, in dem sich die Rückspeisung des Netzstroms lohnt. Mit der Pufferzone soll möglichem Missbrauch vorgebeugt werden.
Jetzt sehe man die Branche aber auch „in der Pflicht, Fahrzeuge, bidirektionales Laden und Wallboxen in den Markt zu bringen und Flexibilität auch wirklich zu ermöglichen“, sagte Müller. Zumindest regulatorisch steht dem nun nichts mehr im Wege.
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Offizielle Vorlage des MiSpeL-Regelwerks am Donnerstag.
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