
Hessens Ministerpräsident plädiert für eine Abgrenzung ohne Ausgrenzung der AfD, stößt damit jedoch auf scharfe Kritik innerhalb der CDU und bei der SPD.
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Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einige Landesverbände gelten als gesichert rechtsextremistisch.
Die AfD ist in Umfragen so stark wie noch nie. Hessens Regierungschef Rhein plädiert nun für einen anderen Umgang mit der Partei und stößt damit auch in der CDU auf Kritik.
Berlin. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine neue Debatte über den richtigen Umgang mit der AfD ausgelöst. Rhein spricht sich dafür aus, AfD-Kandidaten zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen zu wählen. Zudem wandte er sich ausdrücklich gegen ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.
Scharfer Widerspruch kommt vom früheren CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz. Auch der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner warnt vor einer Normalisierung der AfD.
Rhein begründete seinen Vorstoß mit dem Wählerwillen. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte der CDU-Landesvorsitzende dem Magazin „Stern“. Er verweist auf Hessen und andere Länder, in denen die AfD Ausschussvorsitze übernehmen könne. Seine Formel lautet: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus. Das muss auch in der Parlamentsarbeit gelten.“
Für Polenz folgt aus dem Wahlergebnis aber keine Verpflichtung, AfD-Kandidaten in Ämter zu wählen. „Es ist nicht die Aufgabe eines Parteichefs oder eines Ministerpräsidenten, dem Parlament vorzuschreiben, wie es seine Arbeit organisieren soll“, sagte er dem Handelsblatt. Wenn die Geschäftsordnung eine Wahl vorsehe, entschieden die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses selbst.
Die AfD hat wie andere Parteien ein Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitzende im Bundestag. Bei den Wahlen wurde von den Mitgliedern der Gremien aber kein einziger AfD-Kandidat gewählt. Die Ausschüsse werden dann kommissarisch von einem anderen Abgeordneten geleitet. Das Bundesverfassungsgericht sah in der verweigerten Wahl keinen Grund zur Beanstandung.
Polenz betonte zudem, er hätte keinen Politiker zum Ausschussvorsitzenden gewählt, der sich nicht ausdrücklich von den gesichert rechtsextremistischen Teilen seiner Partei distanziere und dieser Distanzierung auch Taten folgen lasse.
Stegner von der SPD lehnt Rheins Vorstoß generell ab. „Was die AfD selbst angeht, so ist jedwede Normalisierung oder Annäherung an diese Demokratiefeinde vollständig indiskutabel“, sagte er dem Handelsblatt. „Diejenigen, die unsere freiheitliche Demokratie zerstören wollen, bekämpft man nicht, indem man ihnen einen Millimeter entgegenkommt.“ Gerade die Deutschen sollten das aus ihrer Geschichte gelernt haben. „Nie wieder Rechtsextreme mit Einfluss auf die Politik“, sagte er.
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Rhein lehnt dennoch ein AfD-Verbotsverfahren ab. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte vor gut drei Wochen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen gefordert. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, erklärte er. Auch Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) hat sich offen für eine solche Prüfung gezeigt. Die Grünen dringen schon lange darauf.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zuletzt in einem Positionspapier die Forderung bekräftigt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Es gebe genug Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit, sagte Fraktionsvizin Sonja Eichwede. Die endgültige Entscheidung könne jedoch nur ein Gericht treffen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte auch ins Spiel gebracht, zunächst einzelne Landesverbände der AfD zu verbieten, die besonders extremistisch ausgerichtet seien.
Rhein wies auf die Skepsis in der Union hin. „Nach meiner Wahrnehmung gibt es in unserer Partei eine einhellige Meinung: Wir streben kein AfD-Verbot an“, sagte der CDU‑Politiker. Polenz hält dagegen: „Anders als Boris Rhein halte ich eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht für dringend geboten.“
Rhein warnt vor einem langwierigen Verfahren mit ungewissem Ausgang. Es würde seiner Einschätzung nach mindestens fünf Jahre dauern. „Ich rate dazu, die AfD nicht juristisch zu bekämpfen, sondern politisch“, sagte er. Die demokratischen Parteien müssten ein besseres Angebot machen und die Deutungshoheit über Alltagsfragen zurückgewinnen.
Stegner sagte: „Brandmauer und Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind sicher nicht hinreichend, aber notwendig.“ Zugleich müsse man „definitiv darüber nachdenken, wie wir Wählerinnen und Wähler von der AfD zurückholen“. Der SPD-Politiker mahnte eine „bessere Politik“ an. Zudem dürfe man der AfD Themen wie die Friedenspolitik „nicht kampflos überlassen“.
Den Druck auf die Parteien verschärft eine neue Insa-Umfrage für „Bild“. Die AfD erreicht darin erstmals bei diesem Institut bundesweit 30 Prozent. CDU und CSU fallen auf 18 Prozent. Der Abstand beträgt zwölf Prozentpunkte. Jeweils 79 Prozent der Befragten äußern sich unzufrieden mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesregierung insgesamt.
Wie schnell der Streit angesichts des weiteren Erstarkens der AfD konkret werden kann, zeigt eine andere Forderung Rheins. Er will die sogenannte Stadtbild-Debatte fortsetzen. Auch das sei eine Lehre aus den Wahlerfolgen der AfD. Bei der von Merz angestoßenen Debatte ging es darum, wie Zuwanderung das Aussehen der Bevölkerung deutscher Städte verändert. Kritiker wiesen auf rassistische Denkmuster hin.
Polenz verlangt stattdessen Taten statt Worte. „Über Obdachlose und die Drogenszene rund um Bahnhöfe sollte ein Ministerpräsident nicht debattieren, sondern er sollte mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass es auch nach Einbruch der Dunkelheit keine Angsträume in den Städten gibt.“
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Fortsetzung der Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren
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