Während Hamburger Grüne und Bürgerschaftspräsidentin Veit ein Verbotsverfahren vorbereiten wollen, warnt der Erste Bürgermeister Tschentscher vor hohen Hürden.
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Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD wird bundesweit geführt, insbesondere nach Wahlerfolgen der Partei. Ein Parteiverbot gilt als schärfstes Instrument der wehrhaften Demokratie.
Angesichts der bundesweiten Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD hat sich Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zurückhaltend geäußert. Ein Parteiverbot sei ein schwerwiegender Schritt, dessen Erfolgsaussichten vorab sorgfältig geprüft werden müssten. „So ein Verbotsverfahren dauert viele Jahre, und wir sollten es dann beginnen, wenn wir auch Aussicht auf Erfolg haben“, sagte Tschentscher dem NDR. Die Hürden des Bundesverfassungsgerichts seien hoch. Deshalb müssten zunächst die Sicherheitsbehörden alle verfügbaren Erkenntnisse zusammentragen. Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, sollte ein Verfahren eingeleitet werden.
Damit positioniert sich Tschentscher deutlich vorsichtiger als andere Hamburger Spitzenpolitiker. Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) hatte sich bereits Anfang September hinter Forderungen nach einer Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens gestellt. „Wir sollten das Verbotsverfahren jetzt in einer Bund-Länder-Gruppe vorbereiten und auf den Weg bringen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Ein Parteiverbotsverfahren sei zwar eines der schärfsten Instrumente der wehrhaften Demokratie und an hohe rechtliche Anforderungen gebunden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien und die Demokratie bedroht werde, müsse dieser Weg jedoch beschritten werden. „Wir sind jetzt an diesem Punkt“, erklärte Fegebank.
Auch Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) hat die Debatte zuletzt befeuert. Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sprach sie sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, die Material und rechtliche Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren zusammentragen soll. „Wenn Sie mich persönlich fragen, dann finde ich auch, dass es jetzt an der Zeit ist, konkreter zu werden“, sagte Veit auf einer Landespressekonferenz. Eine bundesweite Diskussion über die Voraussetzungen eines Verbots könne nicht dauerhaft vertagt werden. „Dann hilft das Aufschieben auch nicht mehr.“
Bereits unmittelbar nach der Wahl in Sachsen-Anhalt hatte Veit das Ergebnis der AfD als „Alarmsignal“ bezeichnet. Zugleich betonte sie nun, dass die Zustimmung vieler Wähler kein Argument gegen eine juristische Prüfung sei. Ob eine Partei verboten werden könne, hänge allein von den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ab. „Auch 40 Prozent ändern nichts daran, dass die Partei verboten werden muss, wenn wir die Voraussetzungen dafür haben“, sagte sie.
AfD selbst wehrt sich
Scharfe Kritik kommt von der Hamburger AfD. Fraktionschef Dirk Nockemann wirft Veit vor, die politische Neutralität ihres Amtes zu verletzen. Die Bürgerschaftspräsidentin habe Wahlergebnisse zu respektieren und das gesamte Parlament zu repräsentieren, erklärte er. Die Äußerungen Veits wertete Nockemann als parteipolitische Einmischung und mangelnden Respekt gegenüber den AfD-Wählern.

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