Vor 90 Jahren begann der erste Moskauer Schauprozess gegen alte Bolschewiki wie Sinowjew und Kamenew. Ein historischer Rückblick auf Inszenierung, erzwungene Geständnisse und Stalins Terror.
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Der erste Moskauer Schauprozess im August 1936 richtete sich gegen alte Bolschewiki und markierte den Beginn des Großen Terrors unter Stalin.
Das Urteil stand schon vor Prozessbeginn gewissermaßen amtlich fest. „Zerdrückt das Geschmeiß!“, hatte die Regierungszeitung „Iswestija“ auf der Titelseite gefordert. Damit war klar, was die 16 Angeklagten zu erwarten hatten, die ab dem 19. August 1936 vor dem Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR stehen sollten. Laut „Iswestija“, dem offiziellen „Organ des Präsidiums des Obersten Sowjets“, seien sie alle „Terroristen“, die sich „von Spionen, Provokateuren, Weißgardisten und Kulaken“ nicht mehr unterschieden.
Angesichts ihres bisherigen Lebens eine zumindest erstaunliche Behauptung. Denn zu den Beschuldigten gehörten Grigori Sinowjew und Lew Kamenew, beide ehemals enge Vertraute des bolschewistischen Revolutionsführers Wladimir Iljitsch Lenin. Ferner Grigori Jewdokimow und Iwan Smirnow sowie Iwan Bakajew und Sergei Mratschkowski, allesamt seit mehr als drei Jahrzehnten Mitglieder der Bolschewistischen Partei und ausnahmslos bewährt im Russischen Bürgerkrieg 1917 bis 1922 sowie in verschiedenen Verwendungen des kommunistischen Regimes seither.
Das Gericht tagte im „Oktobersaal“ des „Hauses der Gewerkschaften“ unweit des Kremls. Mit Sinowjew und Kamenew waren die beiden Männer angeklagt, die zusammen mit Josef Stalin nach dem Tode Lenins 1924 für einige Jahre als Triumvirat die Politik der Sowjetunion bestimmt hatten. Der eigentliche Hauptbeschuldigte jedoch fehlte auf der Anklagebank: Leo Trotzki, der ebenfalls schon lange vor der Oktoberrevolution zur Führungsriege der Bolschewiki gezählt hatte, war 1929 aus der Sowjetunion ausgewiesen worden und lebte seither im Exil.
Trotzdem kam während des Verfahrens kein Name so oft vor wie seiner. Denn laut der dem Verfahren zugrunde liegenden Verschwörungstheorie sollte Trotzki als Drahtzieher die Fäden der Konspiration in der Hand halten. So fragten die Richter um den Vorsitzenden Wassili Wassiljewitsch Ulrich die Beschuldigten dauernd nach der (angeblichen) Rolle des Abwesenden im angeblichen Komplott.
Alle 16 Angeklagten äußerten sich ausführlich vor dem Militärkollegium – und alle hatten auf die ihnen formal zustehende Verteidigung durch Rechtsvertreter verzichtet. 14 gestanden die ihnen zur Last gelegten Verbrechen anstandslos; die beiden anderen räumten zwar ihre Beteiligung an der vermeintlich nach Trotzkis Leitlinien geschaffenen „terroristischen Organisation“ ein, bestanden jedoch darauf, an konkreten Taten unbeteiligt gewesen zu sein.
Die beiden Hauptangeklagten zeigten sich redselig. Sinowjew gestand: „Die Ermordung der sowjetischen Führer, in erster Linie Stalins, war mein Hauptziel.“ Kamenew sagte, die Verschwörer seien 1932 zum Schluss gelangt, dass Terrorakte gegen die Parteiführung und besonders gegen Generalsekretär Stalin „das einzige Mittel“ gewesen seien, um selbst zur Macht zu gelangen. Auf dieser Grundlage seien mit Anhängern Trotzkis Verhandlungen über ein Zusammengehen geführt worden.
Alle Angeklagten dürften zumindest geahnt haben, dass ihr Leben verwirkt war. Denn sie alle hatten selbst im Russischen Bürgerkrieg politische Widersacher so skrupellos wie brutal verfolgt – und wussten, dass Stalin zu noch weitaus mehr Grausamkeit fähig war als sie selbst. Ob sie sich tatsächlich schuldig bekannten, gegen Stalins Zusage, die zwangsläufigen Todesurteile nicht vollstrecken zu lassen? Das ist oft zu lesen, aber nicht belegbar.
Der SED-Renegat und spätere Kommunismus-Forscher Hermann Weber nannte die Beschuldigungen und Selbstbeschuldigungen im Sinowjew-Kamenew-Prozess „grotesk“. Stereotyp wurden immer wieder die gleichen „Belege“ vorgebracht: Die Angeklagten hätten „terroristische Gruppen“ organisiert, deren Aufgabe „verbrecherische sowjetfeindliche Spionage-, Diversions- und Terrortätigkeit war“.
Ausgerechnet führende Revolutionäre von 1917 sollten den „Sturz der Sowjetmacht und die Wiederherstellung des Kapitalismus und der Macht der Bourgeoisie in der Sowjetunion geplant“ haben. Selbstredend gab es keinerlei Beweise für die unterstellten „praktischen Maßnahmen zur Ermordung der Genossen Stalin, Woroschilow, Shdanow, Kaganowitsch, Kirow, Kossior, Ordshonikidse und Postyschew“.
Die sachlich-nüchterne „Neue Zürcher Zeitung“ umschrieb das Verfahren deshalb als „Ketzerprozess“ – eine klare Einordnung. Erstaunlicherweise nahmen jedoch sogar Kommunisten, die selbst durch die Hölle gegangen waren, die durchschaubare Inszenierung ernst.
Zum Beispiel der deutsche Arbeiterschriftsteller Willi Bredel, der im Moskauer Exil lebte. Auf einer Versammlung des „Verbandes der Sowjet-Schriftsteller“ am 21. August 1936 hielt er eine Rede, in der er sich die offizielle Darstellung vollkommen zu eigen machte.
„Ein großangelegtes Komplott von Verschwörern und Terroristen, deren verbrecherische Pläne nur aus ihrer politischen Isoliertheit und Ohnmacht heraus eine Erklärung finden können, ist aufgedeckt worden“, verkündete Bredel: „So griffen sie zum Revolver, wollten die Führer der Partei und des Sowjetlandes ermorden, in erster Linie Stalin, den personifizierten Inbegriff des Sieges und der Macht des Sozialismus.“
Damit nicht genug, fabulierte der 35-jährige Hamburger von einer Kooperation zwischen den Angeklagten und dem Todfeind der UdSSR, Hitlerdeutschland. Die Gestapo, die „vertierten Feinde des deutschen und internationalen Proletariats“, seien „die Kumpane der Banditen Trotzkis und Sinowjews“.
Bredels Wort hatte Gewicht, denn er war 1933 in die Fänge eben jener Gestapo geraten. 14 Monate lang saß er im KZ Fuhlsbüttel, einer Sonderabteilung im gleichnamigen Justizgefängnis in Hamburg, die unter SA- und später SS-Kommando stand. Nach eigenen Angaben musste er sieben Wochen in völliger Dunkelheit verbringen und wurde mehrfach gefoltert. Wenn jemand mit dieser Vorgeschichte einen anderen der Kooperation mit der Gestapo bezichtigte, war das ein relevanter Vorwurf.
In Wirklichkeit stimmte an Bredels Vorwürfen gegen die „Verschwörer“ nichts. Es hatte nicht einmal einen Kontaktversuch zwischen einem der Angeklagten und dem NS-Regime in Berlin gegeben, geschweige denn mit der Gestapo.
Ganz im Gegenteil verhandelten streng vertraulich Vertreter Stalins mit jenen Hitlers. Am 29. April 1936 unterzeichneten Beauftragte beider Regierungen ein Handelsabkommen, das am 24. Dezember 1936 verlängert wurde.
Am 24. August 1936 fällte der Vorsitzende Richter Wassili Ulrich das erwartbare Urteil: Tod durch Erschießen. Das Publikum hatte diesen Antrag mit Beifall quittiert.
Die Details der Hinrichtung am frühen Morgen des 25. August sind vage. Ob Stalins Chefhenker Wassili Blochin persönlich feuerte oder nur das Kommando anführte, bleibt unklar.
Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte.

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