Der Wirecard-Prozess: Zwischen Systemkritik und individueller Schuld
Der Prozess gegen Markus Braun zieht sich seit Jahren hin. Während die Beweisaufnahme langsam endet, stellt sich die Frage nach der Balance zwischen komplexer Aufarbeitung und rechtsstaatlicher Effizienz.
Quick Look
- Der Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun und weitere Angeklagte dauert bereits über drei Jahre an.
- Trotz neuer Beweisaufnahmen durch die „Operation Chargeback“ zeichnet sich ein Urteil erst für Ende 2026 ab.
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Why It Matters
Der Wirecard-Skandal führte zum Zusammenbruch des einstigen Dax-Konzerns. Markus Braun steht seit Dezember 2022 wegen Betrugs und Untreue vor Gericht.
Robert Musils „Mann ohne Eigenschaften“ gilt als Schlüsselwerk der deutschsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts. Es gehört zu den Lieblingsbüchern von Markus Braun. Der langjährige Vorstandschef und Großaktionär von Wirecard zitierte seinen österreichischen Landsmann in der Vergangenheit gerne. Zwischen Musils Fiktion und Brauns Rolle im Strafverfahren, das das Landgericht seit weit mehr als drei Jahren beschäftigt, lassen sich durchaus Parallelen ziehen.
Ein zentrales Motiv des Romans ist die Frage, wie leicht sich individuelle Verantwortung für ein Verbrechen in gesellschaftliche Systemkritik umdeuten lässt. In der strafrechtlichen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals weist Braun die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seit Jahren zurück. Die Ankläger werfen ihm Betrug und Untreu zulasten von Banken und Geschäftspartnern des Zahlungsdienstleisters und einstigen Dax-Konzerns vor. Mit seiner Hypothese, selbst Opfer eines Betrugs durch ein kriminelles Netzwerk im Wirecard-Konzern geworden zu sein, macht sich Braun die Kritik an den Organisationsmängeln bei Wirecards Abschlussprüfer EY oder am Aufsichtsversagen der Bafin zwar nicht ausdrücklich zu eigen.
Ein „Phantom“ prägt das Strafverfahren
Wenn es jedoch um die fehlenden Milliarden auf den Treuhandkonten von Wirecard geht, deutet der Hauptangeklagte beharrlich auf andere. Das gilt insbesondere für die Person von Jan Marsalek, seinen einst engen Vertrauten. Das frühere Vorstandsmitglied von Wirecard wird in Russland vermutet und prägt als „Phantom“ den Ablauf des Münchner Strafprozesses mit. Trotz eines globalen Fahndungsaufrufs haben deutsche Ermittler bis heute keinen Zugriff auf Marsalek.
Seit Dezember 2022 müssen sich neben Braun der frühere Chefbuchhalter Stephan von Erffa und Oliver Bellenhaus, einst Statthalter von Wirecard in Dubai, wegen der gegen sie erhobenen Vorwürfe verantworten. Lediglich Bellenhaus gestand ein, Teil einer gigantischen Betrugsmaschinerie gewesen zu sein. Aktuell pausiert der Strafprozess für einige Wochen, ein Urteil der Strafkammer zeichnet sich zum Jahresende 2026 ab. Doch das ist lediglich eine Prognose, die letztlich wieder einkassiert werden könnte. Denn schon vor einem Jahr gingen Prozessbeobachter vom baldigen Ende der aufwendigen Beweisaufnahme aus.
„Operation Chargeback“ verlängert die Beweisaufnahme
Dann aber stand die einstige Banktochter von Wirecard im Zentrum einer anderen Betrugsserie zulasten von Millionen Kreditkartenkunden. Für die Aufklärung des Skandals, bekannt als „Operation Chargeback“, mussten frühere Wirecard-Mitarbeiter als Zeugen vernommen und große Mengen an Dokumenten aus anderen Ermittlungskomplexen ausgewertet werden. Brauns Hoffnung, damit die Existenz des Drittpartnergeschäfts in Asien bestätigt zu sehen, erfüllte sich nicht. Die Beweisaufnahme verlängerte sich um Monate, doch die 1,9 Milliarden Euro, über die der Konzern auf Treuhandkonten in Asien verfügt haben will, blieben verschwunden.
Andere Anklagen bleiben liegen
Diese Aufklärung kostet Zeit. Nach mehr als 270 Verhandlungstagen will die Strafkammer möglichst wenig Ansatzpunkte für eine spätere Revision bieten. Die Richter signalisierten allerdings klar, dass sie von September an keine neuen, überraschenden Beweisanträge mehr erwarten. Man will endlich zum Ende kommen. Und das ist gut so. Denn seit Jahren liegen weitere Anklagen gegen frühere Wirecard-Manager vor. Eine Entscheidung im Verfahren gegen Braun würde dringend benötigte Kapazitäten frei machen.
In der Frage der Verfahrensökonomie liegt eine der großen Kritikpunkte am Wirecard-Prozess. Sie wirft die grundsätzliche Frage auf, wie deutsche Strafgerichte die individuelle Schuld von Angeklagten in komplexen internationalen Organisationsstrukturen klären wollen – zumal dann, wenn diese über Jahre in Untersuchungshaft sitzen. David Kershaw, Rechtsprofessor an der London School of Economics und Brauns Schwager, kritisierte die lange Dauer der Untersuchungshaft öffentlich scharf. Sie höhle nicht nur die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung aus; vielmehr sei das Urteil damit schon jetzt gesprochen.
Haftstrafe „von mehr als zehn Jahren“ ist möglich
Richtig ist, dass die Freiheitseinschränkungen Braun nach mehr als sechs Jahren im Gefängnis sichtbar zugesetzt haben. Die Frage nach einem milderen Mittel, etwa eine Entlassung unter strengen Meldeauflagen, stellt sich indes nicht mehr. Das Oberlandesgericht München hat Brauns Haftbeschwerde vor Monaten abgewiesen. Der Beschluss hält eine Haftstrafe für Braun von mehr als zehn Jahren für möglich, betont aber ausdrücklich, dass dies kein Vorgriff auf eine spätere Verurteilung ist.
Die strukturellen Defizite im „System Wirecard“ sind für die Aufarbeitung wichtige Gesichtspunkte. Aus rechtsstaatlicher Sicht dürfen sie für die Strafkammer jedoch nicht an die Stelle des Nachweises individueller Schuld treten. Bis zum Schluss bleibt es die Herausforderung, die Verantwortung der Angeklagten in einer Konzernstruktur zu bestimmen, ohne sich – wie in Musils Fiktion – in einer umfassenden Systemkritik zu verstricken.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Keine neuen Beweisanträge ab September.
Likely · Within months
Open Questions
- Wann wird das endgültige Urteil gefällt?
- Wo befindet sich Jan Marsalek?


