Down-Syndrom: Bundestag will Anwendung von Pränataltests prüfen
Quick Look
- Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einen Antrag zur Einführung eines Monitorings für nicht-invasive vorgeburtliche Bluttests angenommen.
- Ziel ist es, mehr Daten über die Anwendungspraxis der Tests zu sammeln, die seit 2022 von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden.
- Kritiker befürchten, dass die Tests zu einer Routineuntersuchung werden könnten, während Befürworter betonen, dass der Zugang bei medizinischer Indikation nicht erschwert werden soll.
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Why It Matters
Nicht-invasive vorgeburtliche Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie dienen der Erkennung von Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) mittels Blutprobe der Schwangeren und sind risikoärmer als Fruchtwasseruntersuchungen.
Der Bundestag will die Anwendung nicht-invasiver vorgeburtlicher Bluttests genauer beobachten lassen. Mit der Mehrheit von 529 Stimmen zu 18 Nein und 23 Enthaltungen nahm das Parlament einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an. Dieser fordert die Bundesregierung zur Einführung eines Monitorings auf, um mehr Daten über die Anwendungspraxis der Tests zu bekommen.
Die Tests geben anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über eine mögliche genetische Veränderung beim ungeborenen Kind. Konkret wird dabei nach den Trisomien 13, 18 und 21 geschaut - auch bekannt als Down-Syndrom. Diese Veränderungen können die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinflussen.
Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Kritiker fürchten jedoch, dass diese Untersuchung regelmäßiger zum Einsatz kommt als medizinisch eigentlich erforderlich wäre.
Test ist risikoarm
Ein Expertengremium soll laut dem Antrag nun die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung: Demnach soll sichergestellt werden, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest "bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird".
Es gehe nicht darum, die vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung einzuschränken oder gar abzuschaffen, betonte einer der Antragsteller - der CDU-Politiker Michael Brand - in der Debatte.
Der Bluttest ist für Schwangere und Kind deutlich risikoärmer als eine Fruchtwasseruntersuchung. Er gibt aber auch keine sichere Diagnose, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit einer genetischen Veränderung an. Weil aber schon das Eltern Sorgen bereiten oder eine Abtreibung zur Folge haben kann, wird der Test auch kritisch gesehen. Er soll deswegen nur in begründeten Fällen mit entsprechender Beratung zum Einsatz kommen.
Zahl der Tests steigt seit Jahren
Die Zahl der genutzten Tests steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Einer Studie der Barmer zufolge nimmt fast jede zweite schwangere Versicherte den Bluttest in Anspruch. Kritiker bemängeln, der Test drohe zu einer Routine-Untersuchung zu werden.
Ergebnisse des Monitorings sollen laut Antrag spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.
Mit Informationen von Dagmar Pepping, ARD-Hauptstadtstudio
What to Watch
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Die Ergebnisse des Monitorings für nicht-invasive vorgeburtliche Bluttests werden dem Bundestag bis Ende Juni 2027 vorgelegt.
Very likely · Within months
Open Questions
- Wie genau soll das Monitoring ausgestaltet werden?
- Welche Institutionen werden an der Datenerhebung beteiligt sein?
- Wie wird sichergestellt, dass der Zugang bei medizinischer Indikation nicht erschwert wird?
- Welche konkreten Maßnahmen folgen aus den Ergebnissen des Monitorings?



