Erbschaftsteuer bei leerem Erbe: Wenn der Bundesfinanzhof entscheidet
Wer erbt, freut sich oft über Geld oder Immobilien. Doch was, wenn am Ende null Euro bleiben? Ein Fall vor dem Bundesfinanzhof klärt die Details.
Quick Look
- Wer erbt, geht manchmal leer aus – selbst ohne Schulden des Erblassers.
- Ein Fall vor dem Bundesfinanzhof (Az.
- II R 1/22) beleuchtet die steuerlichen Folgen unklarer Erbsituationen nach einem Testamentstreit.
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Why It Matters
Ein 2006 verstorbener Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament, das zunächst beim Amtsgericht unbekannt war.
Berlin. Haus, Geld, Aktien? Wer erbt, kann sich oft auf eine Finanzspritze freuen. Aber was passiert, wenn ein Erbe leer ausgeht?
Dafür muss der Erblasser noch nicht einmal Schulden hinterlassen. Schon eine unklare Erbsituation kann dazu führen, dass ein Erbe nach Abschluss aller Formalitäten und Verfahren null Euro beträgt. Ob das Finanzamt in diesen Fällen gleichwohl Erbschaftsteuer einfordern kann, musste zuletzt der Bundesfinanzhof klären (Az. II R 1/22).
Eigentlich hatte der 2006 verstorbene Erblasser es anders geplant. Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, hatte er ein handschriftliches Testament hinterlassen und darin einen Mann sowie dessen Mutter und eine andere Frau als Erben bestimmt, wobei das Vermögen zu gleichen Teilen auf alle drei aufgeteilt werden sollte.
Nach dem Tod des Erblassers beantragten die gesetzlichen Erben des Erblassers beim zuständigen Amtsgericht einen Erbschein. Da das Gericht das Testament und dessen Inhalt nicht kannte, wurden im Erbschein lediglich die gesetzlichen Erbinnen mit einem jeweils hälftigen Anteil benannt.
Open Questions
- Wie hat der Bundesfinanzhof in dem konkreten Fall (Az. II R 1/22) letztlich entschieden?




