
Erstmals stellt der Europäische Gerichtshof einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU fest - Ungarns Gesetz verstößt gegen europäische Grundrechte
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Wer in Ungarn eine Buchhandlung betritt, trifft auch auf Bücher in Folien. Betroffen sind etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen. Diese dürfen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden. Die Folien sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern. Auch im Schulunterricht werden Themen wie Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit von den Kindern ferngehalten. Deshalb kommen spezielle staatliche konservative Organisationen an die Schulen, um Aufklärungsunterricht im Sinne der Orbán-Regierung zu halten.
Informationsverbot für Jugendliche
Seit 2021 regelt ein ungarisches Gesetz "über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern", dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Das wirkt sich aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare mussten auf Grund des Gesetzes aufpassen, dass Kinder sie nicht irgendwo sehen.
Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn
Die EU-Kommission hält diese Regelungen für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Die dortige Regierung verteidigte das Informationsverbot und sagte, es diene dem Jugendschutz. Ob Kindern potenziell schädliche "LGBTQ-Inhalte" gezeigt werden, sollen die Eltern entscheiden, so die Orbán-Regierung. In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn aber nicht beweisen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind.
"Koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen"
Nun hat der EuGH entschieden: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz enthalte ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen. Es stehe im Widerspruch "zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet", so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Es ist das erste Mal, dass der EuGH einen solchen Verstoß feststellt.
Auftrag an neuen Regierungschef Magyar?
Am 9. Mai endet in Ungarn die Ära Orbán. Ob Ungarn nun ein liberales, weltoffenes Land wird, ist offen. Denn der designierte Regierungschef Peter Magyar ist mit dem Versprechen angetreten, die Korruption zu bekämpfen und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Er selbst bezeichnet sich aber als christlich-konservativ und war im Wahlkampf auch auf die Stimmen der christlich-konservativen Landbevölkerung angewiesen, LGBTQ-Themen hatte er deshalb ausgeklammert. In der ungarischen LGBTQ-Szene gibt es dennoch Hoffnung. Hoffnung, dass Ungarn sich in Zukunft EU-rechtskonform verhält und die Rechte von Homosexuellen und Transpersonen respektiert. Immerhin verurteilte Magyar das Verbot der ungarischen Pride-Parade und sagte, dass jeder Mensch frei lieben und leben könne. Einen Fahrplan für die Abschaffung des Informationsverbots über LGBTQ-Themen für Minderjährige gab es bisher allerdings noch nicht. Das deutliche Urteil des EuGH könnte das ändern - schließlich will Magyar ein konstruktiver Partner für die EU sein.
Mit Informationen von Oliver Soos, ARD-Studio Wien.

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