
AI-generated summary
Osman Kavala wurde 2017 festgenommen und trotz eines Freispruchs 2020 erneut inhaftiert. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Gezi-Proteste von 2013.
Die Verurteilungen Kavalas in seiner Heimat hätten vor allem das Ziel verfolgt, ihn »für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen«, erklärte der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar am Montag in Straßburg.
Das Gericht verwies auf sein 2019 gefälltes Urteil, in dem die Richter bereits die Überzeugung vertraten, dass die Inhaftierung Kavalas nicht auf konkreten Verdachtsmomenten basiere. Diese solle vielmehr »andere Aktivisten entmutigen«. Schon vor vier Jahren hatte der Gerichtshof die Türkei zudem mit einer Geldstrafe im Fall Kavala belegt.
Freigesprochen – und erneut verhaftet
Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Menschenrechtsaktivisten vor, die regierungskritischen Demonstranten im Zuge der sogenannten Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala weist die Anschuldigungen zurück.
Er wurde im November 2017 festgenommen, als er von einem Treffen mit Vertretern des Goethe-Instituts nach Istanbul zurückkehrte, und blieb knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof forderte 2019 seine Freilassung. 2020 wurde Kavala in der Türkei überraschend freigesprochen, wenige Stunden später wurde jedoch ein erneuter Haftbefehl erlassen.

Sozialgerichte in Baden-Württemberg verzeichnen einen massiven Anstieg an Eilverfahren. Richter führen dies auf KI-generierte Klageschriften zurück, die durch extreme Länge und juristische Ungenauigkeit die Arbeitsbelastung der Justiz erheblich erschweren.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen Uber eine hohe Geldbuße verhängt. Grund sind Verstöße gegen europäische Datenschutzregeln bei der automatisierten Entscheidungsfindung und der Verletzung von Auskunftsrechten der Fahrer.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hausverwaltungen für die Neuvermietung von verwalteten Wohnungen keine zusätzliche Provision vom Vermieter verlangen dürfen. Das Urteil könnte zu massiven Rückforderungen führen und gängige Branchenpraktiken beenden.

Ein kalifornisches Paar verklagt eine Leihmutter auf 100.000 Dollar Schadenersatz, da diese trotz vertraglicher Vereinbarung einen Fötus mit einer Herzerkrankung nicht abtreiben ließ. Das Kind wurde in Texas geboren und wird nun von den biologischen Eltern betreut.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat Uber wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzregeln zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Uber kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, streitet vor einem dänischen Gericht in Sønderborg um das Umgangsrecht mit seinen Enkelkindern. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit zwischen seiner Tochter Christina Block und deren Ex-Mann.