Finanzaufsicht verhängt 1,2-Millionen-Euro-Strafe gegen Volkswagen
Wegen verspäteter Veröffentlichung einer Jahresprognose im Jahr 2023 sanktioniert die Finanzaufsicht den Wolfsburger Autobauer.
Quick Look
- Wegen eines Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten hat die BaFin ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro gegen Volkswagen verhängt.
- Der Autobauer hatte 2023 eine bessere Jahresprognose nur in einer Pressemitteilung statt als Ad-hoc-Meldung kommuniziert.
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Why It Matters
Volkswagen kommunizierte 2023 eine positive Jahresprognose per Pressemitteilung statt als Ad-hoc-Meldung.
Die deutsche Finanzaufsichts-Behörde BaFin verhängt eine Strafe von 1,2 Millionen Euro gegen den Autohersteller VW. Das teilte die BaFin heute mit. Der Grund: 2023 hatte Volkswagen eine deutlich bessere Jahresprognose als am Markt erwartet verkündet - allerdings nicht als besonders wichtig gekennzeichnete Ad-hoc-Meldung, sondern lediglich in einer Pressemitteilung.
Die Ad-hoc-Regeln schreiben jedoch vor, dass Unternehmen Insider-Informationen sofort veröffentlichen müssen, wenn diese geeignet sind, den Kurs der Aktien oder anderer Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Dazu zählen auch Geschäftszahlen, die sich deutlich von der Erwartung der Analysten und anderer Marktteilnehmer unterscheiden.
Regeln sollen Insider-Handel verhindern
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung Vorteile beim Handel mit Wertpapieren verschaffen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 2,5 Millionen Euro.
Am 3. März 2023 hatte Volkswagen im laufenden Börsenhandel einen optimistischen Ausblick mitgeteilt. Die Aktie war an dem Tag um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Gegen den mutmaßlichen Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht kann Volkswagen Einspruch einlegen.
What to Watch
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Volkswagen legt Einspruch gegen das Bußgeld ein
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Open Questions
- Wird Volkswagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?






