Finanzminister Klingbeil plant Pflicht zur digitalen Zahlung in Geschäften ab 2027
Quick Look
- Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat laut dpa-Bericht einen Vorstoß initiiert, der ab 2027 Geschäfte, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe zur Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel wie Karte oder Handy verpflichten soll.
- Damit sollen »Cash only«-Schilder verschwinden und Kunden die Wahl zwischen bar und digitaler Bezahlung erhalten.
- Ausnahmen sind für non-profit-Organ geplant.
AI-generated summary
Why It Matters
In Deutschland ist Bargeld trotz zunehmender Digitalisierung weiterhin weit verbreitet, getrieben durch Vorlieben der Bevölkerung und das Sprichwort ‚Nur Bares ist Wahres‘. Gleichzeitig nehmen digitale Zahlungsoptionen in bestimmten Bereichen wie Selbstbedienungskassen zu, wobei Händler derzeit frei entscheiden können, welche Zahlungsmethoden sie akzeptieren.
Wer schon mal in einer abgelegenen Bucht in einem Schwellenland Drinks digital bezahlen konnte, dem stellen sich bei so manchem der vielen »Cash Only«-Schildern in deutschen Geschäften und Lokalen bisweilen Fragen. Fragen von Steuergerechtigkeit bis Geldwäsche. Vor allem aber dürfte er oder sie sich ärgern, wenn mangels Bargeld kein Kaffee, kein Mittagessen oder kein Spielzeug erworben werden kann.
Zumindest mit Letzterem könnte es schon bald vorbei sein. Geschäfte und Restaurants sollen laut einem Medienbericht künftig zusätzlich zum Bargeld auch digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzeptieren müssen, »Cash only«-Schilder müssen demnach verschwinden. Ein entsprechendes Vorhaben habe Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf entsprechende Eckpunkte des Hauses, die derzeit mit anderen Ministerien abgestimmt würden.
Kein Mindestumsatz für Kartenzahlung mehr
Ganz unumstritten dürfte das aber nicht ablaufen. Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich eine Pflicht, Bargeld anzunehmen. Kartenzahlung müssen die Läden nicht akzeptieren. Zugleich lieben die Deutschen Bargeld. Trotz Handyzahlung oder Kreditkarten ist diese Zahlungsmethode im internationalen Vergleich hierzulande besonders verbreitet. Es gibt gar ein eigenes Sprichwort: »Nur Bares ist Wahres«, sagen die Anhänger.
Gleichzeitig gibt es immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen im Supermarkt, wo man nicht bar zahlen kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde es vorher vereinbaren. Hierzu ist es üblich, vor dem Kauf mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird.
Ziel des aktuellen Vorstoßes ist laut dem Agenturbericht Wahlfreiheit. Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital – also per Karte, Handy oder Uhr bezahlt. »Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten«, heißt es in den Eckpunkten.
Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor gelten. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Erlaubt würden die »am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren«, heißt es in den Eckpunkten. Mindestens aber müsse ein europäisches Verfahren akzeptiert werden. Umsatzgrenzen soll es nicht geben, auch Zusatzkosten für Kartenzahlung sollen nicht erhoben werden dürfen. Man soll also den Kaffee oder den Schokoriegel genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf oder den Friseurbesuch.
Pflicht soll schon 2027 kommen
Einige Händler haben bislang damit argumentiert, sie müssten Lesegeräte anschaffen und teils auch Transaktionsgebühren zahlen. Tatsächlich kommen Geschäfte laut einer Bundesbank-Analyse vom vergangenen Jahr am günstigsten weg, wenn mit Schein und Münzen oder Girocard statt mit Kreditkarte bezahlt wird. Allerdings kann auch der Umgang mit Bargeld teuer sein. Es muss transportiert und sicher verwahrt werden, auch die Banken verlangen dafür oft Gebühren.
Trotz aller Debatte soll der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt werden. Union und SPD hatten sich darauf bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Es soll aber auch noch Ausnahmen geben: Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände etwa sollen auch weiter »Cash only« anbieten dürfen.
Lesen Sie hier zum Thema den 2024 erschienenen SPIEGEL-Report: Der letzte Kampf ums Bargeld .
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Der Entwurf wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 im Kabinett beschlossen.
Likely · Within months
Open Questions
- Welche konkreten Sanktionen drohen bei Nichtbefolgung der Zahlungspflicht?
- Wie werden die Kosten für die Anschaffung von Lesegeräten für kleine Händler abgefedert?
- Welche europäischen Zahlungsverfahren gelten als verpflichtend akzeptiert?






