Die Fraktion der Grünen will im Bundestag verhindern, dass die Bundesregierung die Auskunftspflichten der Verwaltung gegenüber Bürgern einschränkt.
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Das Informationsfreiheitsgesetz wurde 2005 unter der rot-grünen Koalition beschlossen und trat 2006 in Kraft. Es gewährt Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Mit einem Antrag im Bundestag wollen die Grünen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes verhindern. Die Bundesregierung plant, die Auskunftspflichten der öffentlichen Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden – die Grünen lehnen das ab. »Informationsfreiheit stärken statt beschneiden – für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data« lautet der Titel des Antrags, den die Fraktion eingebracht hat und der der ZEIT vorab vorliegt.
Die Grünen haben keine Mehrheit, die Regierungsparteien dürften den Antrag wohl ablehnen. Der Versuch, die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zu stoppen, wird also wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Die Grünen zwingen CDU, CSU und SPD dennoch eine Debatte über ein Thema auf, dem sie bisher aus dem Weg gegangen sind.
Die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gehört zu dem größeren Reformpaket »Programm für Wachstum und Beschäftigung«, mit dem der Staat und die Staat und die Bundesverwaltung schlanker und effizienter werden sollen. Als Punkt 32 von 34 wird die Informationsfreiheit verhandelt. Das IFG solle weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden, heißt es in dem Koalitionspapier.
Weniger wissen dürfen, um den Staat zu entlasten?
Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, bezweifelt, dass es der Regierung lediglich um eine Modernisierung geht. »Die Pläne von CDU, CSU und SPD sind schlicht verheerend. Informationsfreiheit und Transparenz sind zentrale Errungenschaften des demokratisch gefassten Rechtsstaats. Sie schaffen Vertrauen und ermöglichen demokratische Kontrolle«, sagt von Notz. »In Zeiten, in denen Populismen und Desinformation grassieren, sind sie wichtiger denn je.«
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hatte die rot-grüne Regierungskoalition 2005 beschlossen. Zum Beginn des folgenden Jahres trat es in Kraft. Das IFG erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, von Verwaltungen Auskunft zu verlangen, wie dort gearbeitet wird, welche Entscheidungen getroffen wurden und selbst wie einzelne Abteilungen agiert haben. »Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen«, heißt es darin. Verlangt werden können Einblicke in Akten, Berichte, E-Mail-Verläufe, Bescheide, Gutachten, Dienstanweisungen, Vermerke und anderen Schriftverkehr. Für Medien, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinitiativen ist das Gesetz ein wichtiges Recherchemittel.
Dieses weitreichende Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger wird nun beschnitten. Auskünfte sollen nur noch natürliche Personen bekommen, die »ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können«. Wer darüber entscheidet, ob ein Informationsinteresse berechtigt ist und wie das nachgewiesen werden kann, bleibt bislang offen.

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