Ein 35-jähriger Untersuchungshäftling ist in den frühen Morgenstunden über das Dach aus der JVA Duisburg-Hamborn geflohen. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach dem Flüchtigen.
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Der 35-Jährige befand sich seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft und wurde zwischenzeitlich zu einer noch nicht rechtskräftigen sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.
Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3.20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung laufe.
Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann habe einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt - möglicherweise durchgesägt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann habe er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite gedrückt, sei durch den sehr schmalen Spalt geklettert und offensichtlich über das Dach geflohen.
Außen über die Fassade auf das Dach - und weg
Zuvor müsse er außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben, sagte der Sprecher.
«Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings», erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis90/Die Grünen). Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.
Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. «Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen», kündigte der Minister an.
Häftling wurde zu sechs Jahren verurteilt
Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Ergreifung des flüchtigen Häftlings durch die Polizei
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