Hamburgs Koalition und Linke dringen auf frühere Prüfung eines AfD-Verbots
SPD, Grüne und Linke wollen Bund-Länder-Arbeitsgruppe ohne Abwarten des Kölner Urteils
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SPD, Grüne und Linke in Hamburg fordern einen Kurswechsel und wollen die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sofort prüfen lassen, anstatt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abzuwarten.
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Why It Matters
Hamburgs Bürgerschaft hatte im Januar beschlossen, die Prüfung eines AfD-Verbots von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abhängig zu machen.
Hamburgs rot-grüne Koalition und die Linke dringen auf einen Kurswechsel in der Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Anders als bisher von der Bürgerschaft beschlossen, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Voraussetzungen eines Verbots bereits jetzt prüfen – und nicht erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Über einen entsprechenden gemeinsamen Antrag entscheidet die Bürgerschaft am 30. September.
Der Vorstoß bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Hamburger Linie. Die Bürgerschaft hatte im Januar beschlossen, die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zunächst von der Entscheidung in Köln abhängig zu machen. Das Verwaltungsgericht dort befasst sich mit der Frage, ob die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung rechtmäßig ist. Erst nach einer Bestätigung dieser Einstufung – so die bisherige Hamburger Beschlusslage – sollte eine Arbeitsgruppe die Erfolgsaussichten weiterer Schritte prüfen. Nun argumentieren SPD, Grüne und Linke, dass sich die gerichtliche Auseinandersetzung noch über Jahre hinziehen könne. Deshalb solle die Prüfung bereits jetzt beginnen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll unter Federführung des Bundes alle verfügbaren Erkenntnisse über die AfD zusammentragen und bewerten. Ziel ist es, die Frage zu klären, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt sein könnten.
Anlass für den Vorstoß ist nach Angaben der Fraktionen unter anderem ein rund 1500 Seiten umfassendes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das Ende Juni veröffentlicht wurde. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hätte. Zwei unabhängige Zweitgutachten hätten Wissenschaftlichkeit und Ergebnisoffenheit der Untersuchung bestätigt, heißt es.
„Ein Parteienverbot ist keine Kleinigkeit“, sagte die Vorsitzende der Hamburger Grünen-Fraktion, Sina Imhof. Gleichwohl dürfe man nicht tatenlos zusehen, wenn Freiheit und Menschenwürde angegriffen würden. Deshalb brauche es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „jetzt“.
SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf betonte, es gehe zunächst ausdrücklich um eine Prüfung. „Die Politik entscheidet nicht, ob eine Partei verboten wird. Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann“, sagte er. Für Demokraten sei klar, dass die Instrumente zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat nicht allein deshalb ungenutzt bleiben dürften, weil ihre Anwendung politisch unbequem sei.
Noch einen Schritt weiter geht die Linksfraktion. Ihr innenpolitischer Sprecher Deniz Celik verwies ebenfalls auf das GFF-Gutachten. Dieses komme zu einem klaren Ergebnis: Die Voraussetzungen für die Verfassungswidrigkeit der AfD lägen vor. Deshalb dürfe die Frage eines Verbots „nicht länger aufgeschoben werden“.
Kritik kommt von der CDU. Fraktionschef Dennis Thering warnt vor einer Politisierung des Verfahrens. Bereits der Versuch, die Debatte durch einen parteipolitischen Antrag zu rahmen, sende „das falsche Signal“ und gefährde das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Institutionen. „Ein Parteiverbot ist ein streng rechtsstaatliches Verfahren mit sehr hohen Hürden. Es darf weder politisch beeinflusst noch parteipolitisch instrumentalisiert werden“, sagte Thering. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) habe zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Verbotsverfahren nur dann begonnen werden dürfe, wenn es Aussicht auf Erfolg habe.
Scharf fiel die Reaktion der AfD aus. Fraktionschef Dirk Nockemann sprach von einem „Angriff auf Demokratie und Wählerwillen“. Angesichts der jüngsten Wahlerfolge der Partei komme Rot-Grün-Rot nun „mit einer verzweifelten Arbeitsgruppe um die Ecke“. Der Versuch, die AfD politisch auszuschalten, sei „durchschaubar und undemokratisch“. Politische Auseinandersetzungen gehörten ins Parlament und nicht „vor das Verbotsgericht“.
What to Watch
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Die Bürgerschaft entscheidet am 30. September über den gemeinsamen Antrag.
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Open Questions
- Wird die Hamburgische Bürgerschaft dem Antrag am 30. September zustimmen?
- Wie reagieren die anderen Bundesländer auf den Vorstoß?





