Geplantes Gesetz der Bundesregierung stößt auf Bedenken und Kritik in der SPD.
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Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen, während in Berlin Koalitionsverhandlungen über die Enteignung großer Wohnungsbestände laufen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht noch erheblichen Klärungsbedarf bei dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen, wie sie in Berlin geplant sind.
„Es gibt noch viele Fragezeichen – und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende. Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst“, sagte die SPD-Politikerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Hubig machte zugleich deutlich, dass sie sich dem Gesetz nicht verschließt. „Gleichzeitig ist für mich klar: Wenn etwas im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, dann sind alle gut beraten, sich konstruktiv einzubringen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Das ist meine Linie“, betonte sie.
Eckpunkte für das Gesetz sind laut Bundesregierung fertig. Unter anderem soll demnach eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass dies zwingend notwendig ist und alle anderen Mittel wie Investitionen und Förderung von Wohnungsbau ausgeschöpft sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“
Justizministerin hält Berliner Weg für ungeeignet
Die angestrebte Koalition von Linken, Grünen und SPD in Berlin will große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.
Hubig hält das Vorgehen von Linken, Grünen und SPD in Berlin für ungeeignet. Sie verwies in dem Interview auch auf die benötigten Milliarden an Entschädigungen und eine jahrelange Rechtsunsicherheit. „Besser wäre es, das Geld in den Neubau von günstigen Wohnungen zu investieren. Außerdem müssen wir unser soziales Mietrecht weiter stärken“, sagte sie zu möglichen Alternativen.
SPD-Arbeitnehmerflügel kritisiert Dobrindts Pläne zu Vergesellschaftungen scharf
Die Vorsitzende des SPD-Arbeitnehmerflügels Cansel Kiziltepe wiederum kritisiert die Pläne von Dobrindt scharf. „Mit seinem juristisch wackeligen Vorschlag für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz zeigt Alexander Dobrindt: Die Union stellt die Interessen großer Immobilienkonzerne über unser Grundgesetz“, sagte Kiziltepe am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. „Statt Respekt vor einer demokratischen Entscheidung will er Rendite-Garantie für die Wohnungswirtschaft.“
Kiziltepe nannte es „bitter, dass unser Innenminister so offensichtlich an den sozialen Grundsätzen unserer Verfassung sägt“. Die Berliner Sozialsenatorin fügte hinzu: „Die Möglichkeit, Grund und Boden zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen, ist eine bewusste Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes.“
Für sie sei klar: „Wohnen muss den Menschen dienen, nicht der Rendite von Investoren“, sagte Kiziltepe AFP. Notwendig seien in Berlin mehr gemeinnütziger und öffentlicher Wohnungsbau, ein starker Schutz von Mietern sowie wirksame Instrumente gegen rasant ansteigende Mieten. „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich gerade deshalb für eine Vergesellschaftung ausgesprochen“, betonte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (Afa) in der SPD.

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