
Daimler Truck muss Führungskraft rund 210.000 Euro nachzahlen
AI-generated summary
Der Fall wurde vom Bundesarbeitsgericht zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen. Es ging um die Vergütung einer Managerin im Zeitraum 2018 bis 2022.
Stuttgart. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung eine Managerin gestützt. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler Truck sei teilweise erfolgreich gewesen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Frau wurden in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem es um eine höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 ging, rund 210.000 Euro zugesprochen. Der Fall war vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden.
Die Frau aus der mittleren Führungsebene hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht. Sie verdiente ihrer Ansicht nach zu wenig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf das Entgelt des namentlich benannten Kollegen, urteilte das Landesarbeitsgericht. „Der Beklagten ist es nicht gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung der Klägerin zu widerlegen“, erklärte das Landesarbeitsgericht.
Sie habe jedoch einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.
Das Median-Entgelt ist der Verdienst, bei dem genauso viele Vollzeitbeschäftigte darüber liegen wie darunter - ein Mittelwert also. Gegenüber einem einfachen Durchschnitt hat die Berechnung des Medians den Vorteil, dass Spitzenverdienste das Gefüge nicht nach oben verzerren können.
Eine Sprecherin von Daimler-Truck erklärte, in dem Verfahren habe das Unternehmen seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. „Bei Daimler Truck gibt es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten.“

Ein kalifornisches Paar verklagt eine Leihmutter auf 100.000 Dollar Schadenersatz, da diese trotz vertraglicher Vereinbarung einen Fötus mit einer Herzerkrankung nicht abtreiben ließ. Das Kind wurde in Texas geboren und wird nun von den biologischen Eltern betreut.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat Uber wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzregeln zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Uber kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, streitet vor einem dänischen Gericht in Sønderborg um das Umgangsrecht mit seinen Enkelkindern. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit zwischen seiner Tochter Christina Block und deren Ex-Mann.

In Hongkong wurden zwei Organisatoren von Gedenkveranstaltungen für die Tiananmen-Proteste von 1989 wegen »Anstiftung zur Subversion« schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus.

Nach dem Schuss eines Polizisten auf einen 14-Jährigen mit einer Spielzeugpistole in München widerspricht die Familie der Polizeidarstellung entschieden. Die Familie gibt an, der Junge habe die Waffe weggeworfen und gerufen, es sei ein Spielzeug, bevor er angeschossen und gefesselt wurde. Das BLKA und die Staatsanwaltschaft ermitteln.

In Oakland hat ein Prozess gegen Meta begonnen. Generalstaatsanwälte aus mehreren US-Bundesstaaten werfen dem Konzern vor, durch Funktionen wie 'Infinite Scroll' gezielt die psychische Gesundheit junger Nutzer für Werbeeinnahmen zu gefährden.