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Die rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen hat in ihrem Berufungsprozess einen Teilsieg errungen. Das gab das Berufungsgericht in Paris bekannt. Demnach schwächte das Gericht das Urteil aus erster Instanz ab: Le Pen ist nur noch zu 15 Monaten Unwählbarkeit verurteilt, dazu kommen 30 Monate Entzug des passiven Wahlrechts auf Bewährung. Diese 15 Monate hat sie bereits abgebüßt. Theoretisch dürfte sie damit zur Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten.
Das Gericht bestätigte jedoch Le Pens Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon zwei zur Bewährung. Auch ihre Strafzahlung von 100.000 Euro bestätigte das Gericht. Le Pen hatte angekündigt, mit einer Fußfessel, mit welcher ihre Haftstrafe ersetzt werden soll, keinen Wahlkampf betreiben zu wollen. Damit dürfte ihr Parteikollege Jordan Bardella seine unter Vorbehalt vorbereitete Kandidatur als Präsidentschaftskandidat des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) statt Le Pen weiterführen. Le Pen soll sich dazu um 20 Uhr im französischen Fernsehen äußern.
Anklage wegen Veruntreuung von EU-Geld
Die Parteichefin des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) war im März vergangenen Jahres wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verklagt und verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, zwischen 2004 und 2016 Finanzmittel der Europäischen Union in Höhe von mehreren Millionen Euro veruntreut zu haben. Le Pen hatte – das bestritt auch ihre Verteidigung nicht – mit anderen Parteimitgliedern parlamentarische Assistenten im EU-Parlament angestellt, die in Wirklichkeit für die Partei in Frankreich arbeiteten, darunter etwa ein Leibwächter. Le Pens Vater Jean-Marie hatte das System Jahrzehnte zuvor etabliert, seine Tochter soll es weitergeführt haben. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Straftat handele. Ziel war offenbar, die schwierige Finanzlage der Partei in den Griff zu bekommen. Insgesamt wurden 24 Personen angeklagt und verurteilt, nur ein Teil legte wie Le Pen Berufung ein.
Das Pariser Gericht hatte Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und zwei mit einer elektronischen Fußfessel. Zudem soll sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Vor allem aber belegte das Gericht sie mit einem Kandidaturverbot für politische Ämter für fünf Jahre. Dieses trat ohne Aufschub in Kraft, die Richter begründeten das mit einer Gefahr von Wiederholung und dem Verschleppen der Strafe. Die anderen Strafen wurden mit der Berufung ausgesetzt.
Verteidigung wechselte die Strategie
Im Berufungsprozess hatten Le Pens Anwälte die Strategie gewechselt: Anstatt zu behaupten, die Taten ihrer Mandantin seien keine Straftaten, argumentierten sie, die Beschuldigten seien sich keiner Schuld bewusst gewesen, sollte es zu den genannten Delikten gekommen sein. Le Pen selbst zeigte sich reumütig und kündigte an, nach der Urteilsverkündung entscheiden zu wollen, ob sie antrete: Ohne ein Kandidaturverbot, aber mit einer Fußfessel etwa wollte sie nicht kandidieren, sagte sie bereits zu Beginn des Berufungsprozesses.
Le Pen hatte das ursprüngliche Urteil als ihren »politischen Tod« genannt, bevor sie in Berufung gegangen war. Sie wollte bereits das vierte Mal zu einer Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten – und hatte gute Chancen auf den Sieg. Andere rechtspopulistische Politiker in Frankreich und im EU-Parlament warfen dem Gericht Befangenheit und politische Einflussnahme vor. Und auch Le Pens Gegner beobachteten den ersten Prozess mit gemischten Gefühlen und kündigten an, sie lieber inhaltlich schlagen zu wollen. Das Gericht verzeichnete zahlreiche Beleidigungen gegen die Richter.
Präsidentschaftswahlkampf für 2027 hat begonnen
Die Entscheidung des Gerichts läutet so etwas wie den Wahlkampf für das kommende Jahr ein. Voraussichtlich am 18. April wird in Frankreich die erste Runde der Präsidentschaftswahl stattfinden, am 2. Mai soll die Stichwahl folgen. Die Rechtspopulisten dürfen sich gute Chancen auf das Präsidentenamt ausrechnen: Schon während des Gerichtsverfahrens hatte der RN den Parteivorsitzenden Jordan Bardella aufgebaut. Der 30-jährige Europaabgeordnete ist inzwischen einer der beliebtesten Politiker des Landes, Wahlumfragen zufolge wäre seine Kandidatur aktuell sogar erfolgreicher als eine Le Pens.
Eine Vereinigung der Rechtspopulisten mit den Konservativen und Liberalen zu einer »Rechts-Union«, wie sie etwa Bardella anstrebt, gibt es bisher nicht. Verschiedene Politiker haben bereits Kandidaturen angekündigt, darunter der liberale Ex-Premierminister Gabriel Attal, der unter Präsident Emmanuel Macron groß geworden ist. Auch Ex-Premierminister Édouard Philippe aus dem gemäßigten rechten Lager wird kandidieren. Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht erneut antreten. Der größte Herausforderer der Rechtspopulisten ist der Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon von La France insoumise (LFI), auch er hat seine Kandidatur bereits angekündigt. Sozialisten, Grüne und Kommunisten wollen einen oder mehrere eigene Kandidaten aufstellen.

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