
Nach einer umstrittenen Frage an den ukrainischen Präsidenten Selenskyj ermitteln russische Behörden wegen angeblicher Aufstachelung zu Hass.
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Michael Martens stellte auf einer Pressekonferenz in Belgrad eine Frage an Selenskyj bezüglich der Tötung russischer Soldaten. Die FAZ distanzierte sich später von der Formulierung.
Bereits am vorigen Wochenende hatte Tass unter Berufung auf Justizquellen gemeldet, dass gegen Martens ein Strafverfahren nach Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuchs eröffnet worden sei. Dieser sieht für die »Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft« in Massenmedien bis zu sechs Jahre Haft vor.
Die »FAZ« teilte mit, dass die Fahndung ein Einschüchterungsversuch gegenüber einem deutschen Journalisten und der freien Presse sei. Man weise diesen Versuch zurück, unabhängige Berichterstattung durch strafrechtliche Drohungen zu behindern.
Widersprüchliche Medienberichte aus Russland gab es darüber, ob auch ein internationaler Haftbefehl gegen Martens ausgestellt wurde. Tass meldete am Donnerstag, das sei noch nicht der Fall. Ein internationaler Haftbefehl werde jedoch geprüft.
Martens hatte auf einer Pressekonferenz Anfang August in Belgrad den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, »mehr russische Soldaten zu töten«.
Zeitung spricht von Missverständnis und weist Vorwürfe zurück
Die »FAZ« erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen, und äußerte Bedauern. Es sei nicht die redaktionelle Linie der Zeitung, dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit seien von grundlegender Bedeutung für die Bundesregierung. Man werde von Russland »auch weiterhin in allen geeigneten Foren und über alle geeigneten Kanäle einfordern, seine internationalen, menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und die Kriminalisierung und Verfolgung von freier Meinungsäußerung einzustellen«.
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Prüfung eines internationalen Haftbefehls durch russische Behörden
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