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BackMordprozess um achtjährigen Fabian: Angeklagte bei Befragung in Widersprüche verstrickt
Mordprozess um achtjährigen Fabian: Angeklagte bei Befragung in Widersprüche verstrickt
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Die Zeit5 hours agoCrime4 min readGermanyView translation

Mordprozess um achtjährigen Fabian: Angeklagte bei Befragung in Widersprüche verstrickt

Am 27. Verhandlungstag konfrontiert Richter Holger Schütt die 30-jährige Angeklagte mit zahlreichen Ungereimtheiten zu ihrem Alibi und den Ereignissen am Tattag.

Quick Look

  • Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow weist die 30-jährige Angeklagte die Vorwürfe erneut zurück.
  • Richter Holger Schütt konfrontierte sie am 27.
  • Verhandlungstag mit massiven Widersprüchen in ihren Aussagen zu ihrem Alibi und ihrem Verhalten am Tattag.

AI-generated summary

Why It Matters

Die 30-jährige Angeklagte soll den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt, erstochen und den Leichnam verbrannt haben. Das Motiv wird im Umfeld ihrer Beziehung zum Kindesvater vermutet.

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Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Rostock hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.

Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. «Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt», sagt der Richter.

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.

Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. «Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben», sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.

Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian «falsches Spiel» unterstellt. Es klinge so, als ob «Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat», meint Schütt.

Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben. Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.

Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: «Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun», sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. «Ich kenne die Wohnung nicht.» Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet.

Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt. Die Angeklagte hatte zudem behauptet, kein Geld abgeholt zu haben, weil sie Geldkarte und Portemonnaie daheim vergessen habe. Später bezahlte sie allerdings an anderer Stelle damit.

Der Richter konfrontiert sie auch mit widersprüchlichen Aussagen zu ihren Sprachnachrichten an Bekannte und ihre Internetsuche. So habe sie einem Bekannten am Tag des Verschwindens von Fabian auf das Band gesprochen, der Junge sei wegen Bauchschmerzen zu Hause geblieben. Woher habe sie zu der Zeit schon davon gewusst, will der Richter wissen. «Das wirkt auffällig», sagt er.

Die Angeklagte gibt zunächst an, vom Kindesvater davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Schütt nennt diese Aussage unglaubwürdig. Die Angeklagte habe erst später mit dem Kindesvater telefoniert. Daraufhin ändert sie während der Verhandlung ihre Aussage und behauptete, im Internet davon erfahren zu haben.

Auch eine Internetsuche der Angeklagten kurz nach der Tat dazu, ob Wildschweine tote Menschen fressen, macht den Richter misstrauisch. Wozu habe sie das wissen wollen, fragt Schütt. Genaue Erklärungen dazu kann sie nicht abgeben.

Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. Die Verhandlung soll am 15. September fortgesetzt werden.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Fortsetzung der Verhandlung am 15. September.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Wer hat Fabian am Tattag tatsächlich aus der Wohnung gelockt?
  • Wie lautet das endgültige Urteil des Gerichts?

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This article was originally published by Die Zeit.

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