Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Schwierige Mehrheitsverhältnisse und Regierungsbildung
Wie die Landesverfassung die Wahl des Ministerpräsidenten regelt und welche Koalitionsoptionen nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt im Raum stehen.
Quick Look
- Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht das Bundesland vor komplizierten Koalitionsverhandlungen.
- Die AfD wird stärkste Kraft, verfehlt aber die absolute Mehrheit.
- Zahlreiche Hürden erschweren die Regierungsbildung.
AI-generated summary
Why It Matters
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ergab sich ein unklarheitsgeprägtes Wahlergebnis ohne einfache Mehrheiten für traditionelle Koalitionen.
Der Ministerpräsident wird ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Es gibt keine Frist, bis wann dies passieren muss. Abgeordnete sowie Fraktionen können selbst entscheiden, wann sie Wahlanträge einreichen. Sobald mindestens ein Wahlantrag vorliegt, wird die Wahl für die nächste erreichbare Landtagssitzung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat oder eine Kandidatin die absolute Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Landtags. Klappt die Wahl beim ersten Versuch nicht, muss innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang stattfinden, auch hier ist die absolute Mehrheit vonnöten.
Kommt auch dann die Wahl nicht zustande, beschließt der Landtag innerhalb von weiteren 14 Tagen, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet wird. Wird dies nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags beschlossen, findet unverzüglich der dritte Wahlgang statt: In diesem reicht eine einfache Mehrheit, also die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen käme wohl nur auf 31 Sitze – und damit auf deutlich weniger als die nötige Mehrheit von 42 der 83 Sitze. Selbst unter Mitarbeit oder Duldung der Linken, die voraussichtlich acht Sitze bekommt, reicht es nicht für eine Mehrheit.
Eine Regierungsbildung gegen die AfD ist demnach nur möglich, wenn alle anderen im Landtag vertretenen Parteien zusammenarbeiten: CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW. Eine Kooperation zwischen diesen fünf Parteien ist jedoch kaum vorstellbar. Generell ist eine derartige Zusammenarbeit von fünf Parteien ungewöhnlich, kompliziert und instabil.
Hinzu kommt, dass die CDU eine Koalition oder koalitionsähnliche Zusammenarbeit mit der Linken per Parteitagsbeschluss ausgeschlossen hat. Zu einer informellen Zusammenarbeit wäre die Linke zwar bereit, aber nur bei inhaltlichen Zugeständnissen. Das BSW wiederum ist mit dem Anspruch in den Wahlkampf gezogen, die CDU zu stürzen.
Nach ihrem deutlichen Sieg sehen viele den Regierungsauftrag bei der AfD. Deren Spitzenkandidat Ulrich Siegmund war jedoch mit dem Ziel angetreten, die AfD in Sachsen-Anhalt zu einer absoluten Mehrheit zu führen. Die hat die Partei verfehlt – und alle anderen schließen eine Koalition mit der AfD aus.
Für eine Mehrheit fehlen der AfD aktuell drei Sitze. Um zu regieren, ist sie also entweder auf eine Koalition, eine Duldung oder auf Überläufer aus anderen Parteien angewiesen.
Aus Sicht der AfD und ihres Spitzenkandidaten ist das BSW nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Das hat Siegmund wiederholt gesagt. Hintergrund sind Äußerungen der BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht. Sie hatte angedeutet, dass ihre Partei einem AfD-Ministerpräsidenten zur Macht verhelfen könnte – durch Enthaltung im entscheidenden dritten Wahlgang. Auch AfD-Bundeschef Tino Chrupalla brachte am Sonntagabend eine Minderheitsregierung ins Spiel, die sich etwa vom BSW dulden lässt und wechselnde Mehrheiten sucht. Doch Siegmund scheint eine solche Option bislang auszuschließen. »Im Notfall würde es Neuwahlen geben, dann haben wir halt 50 oder 55 Prozent«, sagte er am Abend.
Eine feste Koalition mit der AfD hatte das BSW vor der Wahl ausgeschlossen. Zugleich kritisiert die Partei die sogenannte Brandmauer zur AfD. Eine Zusammenarbeit hält sie sich also offen, in welcher Form, ist unklar. Inhaltlich gibt es einige Berührungspunkte, etwa bei den Themen Migration oder bei Gasimporten aus Russland. In anderen zentralen Aspekten gehen die Ziele der Parteien jedoch auseinander.
Die BSW-Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali wiederholte noch am Wahlabend, ihre Partei werde weder Sven Schulze noch Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen. Stattdessen fordert das BSW einen »überparteilichen Ministerpräsidenten«, der mit wechselnden Mehrheiten einschließlich der AfD regieren soll. Bisher unterstützt keine andere Partei diese Idee.
Am Morgen nach der Wahl bekräftigte der BSW-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Thomas Schulze, den Plan der Partei, sich in einem etwaigen dritten Wahlgang bei der Wahl des neuen Ministerpräsidenten zu enthalten. »Wir werden uns nicht an einer Brandmauer-Koalition beteiligen«, sagte Schulze im Deutschlandfunk. Allerdings müsse man abwarten, ob Siegmund sich überhaupt der Wahl zum Ministerpräsidenten stelle. Er erwarte, dass die AfD als Wahlsiegerin auf die anderen Parteien zugehe, sagte Schulze.
Laut Landesverfassung muss der neue Landtag spätestens am 30. Tag nach der Wahl erstmals zusammentreten, also am 6. Oktober. Dann enden auch die Amtszeiten der Minister und des Regierungschefs. Allerdings sind sie verpflichtet, im Amt zu bleiben, bis die Nachfolger übernehmen.
Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten eröffnet, dem am längsten im Landtag vertretenen Abgeordneten. Er oder sie leitet die Sitzung, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist. Dieser nimmt bei der Gestaltung der Abläufe eine entscheidende Rolle ein – etwa bei der Einberufung von Sitzungen.
Laut Geschäftsordnung schlägt die stärkste Fraktion einen Abgeordneten für die Wahl zum Präsidenten vor. Die drei stärksten Fraktionen schlagen zudem jeweils einen Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bekommt.
Nach der in diesem Jahr verabschiedeten Parlamentsreform gilt das monopolisierte Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion nur im ersten Wahlgang. Ab dem zweiten Wahlgang können alle Fraktionen Kandidaten aufstellen. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit, folgen weitere Wahlgänge.
Landtagswahl 2026 : Ergebnisse der Wahl in Sachsen-Anhalt
Stimmenverteilung : Vorläufiges Ergebnis
77,8 % Wahlbeteiligung • Stand: 3.27 Uhr •
Quelle: Statistisches Landesamt
AfD
43,8 % +23,0
’21 2026
CDU
17,2 % −19,9
SPD
9,3 % +0,9
Grüne
8,9 % +3,0
Linke
8,6 % −2,4
BSW
5,3 % –
FDP
2,6 % −3,8
Mögliche Koalitionen
Mehrheit mit 42 Sitzen
AfD +BSW ( Duldung)
44 Sitze
AfD allein
39 Sitze
CDU +SPD +Grüne +Linke ( Duldung)
39 Sitze
CDU +SPD +Grüne
31 Sitze
Wahlkreise
41 / 41 ausgezählt
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Erstes Zusammentreten des neuen Landtags bis spätestens 6. Oktober
Very likely · Within weeks
Open Questions
- Ob sich Mehrheiten für die Wahl eines Ministerpräsidenten finden
- Wie sich das BSW im dritten Wahlgang verhalten wird

