Abgeordnete streiten über die Einführung einer automatischen Organspendebereitschaft nach dem Tod
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Die Organspendezahlen stagnieren trotz bisheriger Aufklärungsbemühungen. Frühere Initiativen zur Widerspruchsregelung scheiterten 2020 oder wurden durch Neuwahlen unterbrochen.
Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Regeln. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe brachte einen Entwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung in den Bundestag ein. Sie würde für Erwachsene bedeuten: Jeder gilt automatisch als Organspender nach dem Tod - außer man hat widersprochen. Bisher ist für Entnahmen ein ausdrückliches Ja nötig. Eine andere Gruppe lehnt dies strikt ab und brachte einen Gegenvorschlag ein.
Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf - nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam.
Was die Befürworter wollen
Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wies auf Tausende Menschen auf Wartelisten hin und betonte: «Die Organspende ist und bleibt freiwillig.» Verändert werden solle aber die Ausgangslage. Aktiv werden solle künftig, wer nicht spenden wolle.
Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner schilderte die Geschichte einer Freundin, die 2009 eine Leber erhalten habe und dadurch 17 Jahre weiterleben konnte. In diesem Jahr sei sie gestorben. «Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können. Doch wir haben auch 2026 zu wenig Organe.» Zugleich betonte er: «Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann.»
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum «Regelfall» werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man «nicht widersprochen» hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung.
Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte: «Das Problem ist einfach, wir haben viel zu wenig Organe.» Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht wirklich verbessert. Einem Erwachsenen könne man zumuten, zu dokumentieren, wie er zur Spende stehe.
Was eine andere Gruppe will
Auch eine zweite Abgeordnetengruppe will zu mehr Organspenden kommen - aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. «Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden», lautet ein Kernargument. Mit einem Antrag zielt die Gruppe unter anderem darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger «zeitnah» nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten - neben Ja und Nein auch «unentschieden».
Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann sagte, es brauche mehr Spender. Aber eine so sensible Frage sollte «eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen muss.» Die Widerspruchsregelung bedeute «im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers». Michael Brand (CDU) sagte, überall brauche es positive Zustimmung, selbst bei der Nutzung von Internetseiten. «Ausgerechnet bei den Organen wollen wir es jetzt staatlich umdrehen?» Es gebe viele konkrete Schritte, mit denen man Leben retten könne. Bis heute fehle eine vernünftige Online-Kampagne, zu informieren und zu überzeugen.
Wie die Aussichten sind
Der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt - der Contra-Antrag von zunächst 58 Abgeordneten. Welche Mehrheitsverhältnisse sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten aber noch zeigen. Als nächstes folgen nun zunächst Ausschussberatungen über die Initiativen, ehe es dann schließlich zu einer Abstimmung im Plenum kommt - wie oft bei schwierigen ethischen Fragen ohne sonst übliche Fraktionslinien.
Wie die Lage bei Organspenden überhaupt ist
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass viele - ganz allgemein gesehen - positiv zu Organspenden stehen, aber keinen Willen dazu festhalten. Die Last einer Entscheidung fällt dann auf Angehörige von Verstorbenen zurück.
Wo man seinen Willen hinterlegen kann
Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine Haltung digital dokumentieren. Aktuell gibt es knapp 633.000 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. Dabei stimmten 82 Prozent Organentnahmen uneingeschränkt zu, möglich ist es auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,7 Prozent.
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Ausschussberatungen über die Gesetzentwürfe
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