
Seit einem Jahr gilt das reformierte Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Es erlaubt unter anderem Flussbestattungen und Urnen zu Hause. Bestatter üben jedoch Kritik an strengen Auflagen und bürokratischen Hürden.
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Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz wurde vor einem Jahr reformiert, um den Friedhofszwang zu lockern und neue Bestattungsformen zu ermöglichen.
"Ein neues Bestattungsgesetz war nötig. Die Neuregelung kommt gesellschaftlichen Entwicklungen nach", sagt Roland Thome nach seinen Erfahrungen im ersten Jahr. Thome leitet gemeinsam mit seiner Frau das Bestattungsinstitut Lieser in Trier. "In unserer Region sind manche Angehörige früher nach Luxemburg gefahren, um dort die Asche auf einer Wiese beim Krematorium verstreuen zu lassen. Das war eine der wenigen Möglichkeiten eines pflegefreien Grabes."
Thome hatte als Sargträger in dem Familienbetrieb angefangen, um sein BWL-Studium zu finanzieren. Dann lernte er dort seine Frau kennen. Der 60-Jährige schaut auf eine jahrzehntelange Berufserfahrung zurück. "In den vergangenen Jahren haben Hinterbliebene nachgefragt, die Asche etwa mit nach Hause nehmen zu dürfen", erzählt Thome. "Auch Flussbestattungen in der Mosel waren immer wieder mal ein Thema. Mit dem alten Gesetz ging das aber nicht."
Das Bestattungsgesetz ist seit einem Jahr in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die inzwischen abgewählte Ampel-Landesregierung hatte das alte Gesetz reformiert, um dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung nachzukommen.
Welche Alternativen gibt es zum Friedhof?
Das Gesetz bietet neue Bestattungsformen: So wurde der Friedhofszwang gelockert. Jetzt dürfen Angehörige die Urne auch mit nach Hause nehmen. Dort können sie die Asche aufbewahren oder auf einem privaten Grundstück verstreuen. Zudem ist es erlaubt, eine Teilmenge der Asche zu entnehmen. Daraus kann Erinnerungsschmuck oder sogar eine Schallplatte gefertigt werden. Auch sind erstmals in Deutschland Flussbestattungen erlaubt - in Rheinland-Pfalz in den vier Flüssen: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Ein Verstreuen der Asche von Brücken oder Ufern ist aber verboten.
Um Missbrauch vorzubeugen, gelten strenge Regeln: Der Verstorbene muss die neuen Bestattungsformen zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. Die Angehörigen können nicht nachträglich eigenmächtig entscheiden. Der Verstorbene muss den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Und: Die Beisetzung wird von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Bürokratie erschwert Bestattungen
Auf seinem Laptop scrollt Thome zu der entsprechenden Regelung zur Flussbestattung und atmet einmal tief durch. "Nach dem neuen Recht sind Flussbestattungen in unserer Region praktisch kaum möglich. Die Mosel führt nicht genügend Wasser." Dafür ist - so wörtlich - ein "mittlerer Abfluss" nötig. In Trier beträgt dieser laut Thome 267 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Das entspreche einem Pegelstand von 304 Zentimeter, erklärt Thome. "Derzeit haben wir aber nur rund 2,20 Meter. Die behördlich vorgeschriebene Wasserhöhe hatten wir zuletzt im April."
Das ist ein Problem für den Bestatter, denn im Herbst geht die Personenschifffahrt in ihre Winterpause. Das gleiche gilt für Bootsverleiher. "Die Asche muss aber aus einem fahrenden Gefährt in den Fluss gegeben werden. So will es das Gesetz. Alternativen wie Tret- oder Paddelboot sind nicht vorgesehen."
Derzeit hat Thome in seinem Bestattungsinstitut zwei Urnen, die noch in diesem Jahr in der Mosel bestattet werden sollen. Laut Gesetz darf eine Urne aber höchstens sechs Monaten gelagert werden. Thome kommt nun unter Zeitdruck, denn ob der mittlere Abfluss in den kommenden Wochen noch auf die amtlich festgelegte Menge steigt, ist fraglich. Thome hat dazu einige Grundsatzfragen: "Nach dem trockenen Sommer fahren hier auf der Mosel wieder große Schiffe. Aber eine Urne mit vier Kilo Asche darf nicht ausgebracht werden? Wo soll die Gefahr für Natur oder Anwohner sein?"
Wenig Nachfrage nach neuen Bestattungsformen
Die klassische Beisetzung auf Friedhöfen bleibt mit großem Abstand die meistgewählte Bestattungsform im Land. Zu diesem Ergebnis kommt der Bestatterverband in Rheinland-Pfalz, wo jährlich etwa 50.000 Menschen sterben. Nach einer Umfrage schätzt der Verband, dass es bis zu 60 Flussbestattungen und rund 740 Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen gab. 840 mal sei die Urne zu Hause beerdigt worden. In rund 250 Fällen sei ein Erinnerungsstück aus der Asche gefertigt worden.
"Die Menschen in Rheinland-Pfalz begrüßen die neuen Wahlmöglichkeiten im Bestattungsrecht. Gleichzeitig zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die traditionelle Friedhofsbestattung weiterhin die tragende Säule der Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz bleibt", so Patrick Merscher vom Bestatterverband.
Das für das Gesetz zuständige Gesundheitsministerium in Mainz zieht trotzdem eine positive Bilanz. Das hätten Rückmeldungen von Bürgern, Bestattern und Kommunen ergeben. Für Änderungen zeigt sich Gesundheitsminister Clemens Hoch offen: "Das novellierte Bestattungsgesetz ist kein 'Schlussstein', sondern ein Beginn. Deshalb hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, das Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren." Clemens hofft zudem, dass die neuen Regeln "über die Landesgrenzen hinaus als Orientierung und Vorbild dienen können".
"Ich wünsche mir mehr Vertrauen in die Bürger"
Thome hat schon einige Änderungswünsche: So ist bei den neuen Beerdigungsformen zwingend die Anwesenheit und Prüfung durch einen Bestatter vorgeschrieben. "Selbstverständlich unterstützen wir bei einem Trauerfall gerne. Aber etwas mehr Zutrauen in die Hinterbliebene hätte der Gesetzgeber schon haben können", meint Thome. So muss er die letzte Ruhestätte mittels GPS-Daten festhalten. Das könnten ihm auch die Angehörigen mitteilen. "Wenn ich die Urne für eine Flussbestattung übergeben habe, muss ich dann immer zwingend vor Ort sein, um alles zu überprüfen?"
Eine wirkliche Kontrolle gebe es sowieso nicht. "Nachdem ich gegangen bin, könnten Angehörige bei einer Bestattung im Garten die Urne auch wieder ausgraben, die Asche an Luftballons mit Helium hängen und dann so auf die letzte Reise schicken. Ich wünsche mir daher mehr Vertrauen in die Bürger - auch in solch schwierigen Lebenslagen."
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Evaluierung des Gesetzes nach drei Jahren durch die Landesregierung
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