Vor dem Landgericht Traunstein hat der Prozess gegen eine suspendierte Polizistin wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen und Besitzes von Kinderpornos begonnen.
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Die Angeklagte war als Polizistin tätig und soll im August 2025 die Tochter einer Freundin vergewaltigt haben.
Die Angeklagte kam bauchfrei und auf High Heels ins Gericht: Vor dem Landgericht Traunstein hat ein Prozess gegen eine inzwischen vom Dienst suspendierte Polizistin begonnen, die eine 14-Jährige vergewaltigt und hunderte kinderpornografische Dateien besessen haben soll.
Zu Verhandlungsbeginn am Dienstag einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen sogenannten Deal. Dadurch kann Maja S. bei einer Verurteilung mit einer Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren rechnen. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Geständnis.
Die Angeklagte, die derzeit in der Männerabteilung der JVA München untergebracht ist, soll Videos erstellt haben, auf denen sie selbst mit mehreren Sexualpartnern und einem Hund zu sehen ist.
Der schwerste Vorwurf aber ist der, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Vorher soll Maja S. dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische Whatsapp-Nachricht geschrieben haben – von der Polizeidienststelle aus.
„Die Geschädigte war nicht in der Lage, hierauf zu reagieren, sondern starrte die Angeschuldigte im Schock an“, heißt es in der Anklage über die Tat. „Die Angeschuldigte verließ die Kabine und die Geschädigte sperrte sich am ganzen Körper zitternd und mit Herzklopfen in der Toilette ein.“
Das Landgericht Traunstein hatte ursprünglich vier Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte damit am 8. Oktober gesprochen werden. Allerdings kann es durch den Deal auch schneller gehen – vor allem, wenn dem Opfer damit eine Aussage vor Gericht erspart bleibt.
Grundlage dafür, dass der Deal zustande kommt und das Gericht bei einer Verurteilung den zugesagten Strafrahmen einhält, ist neben einem Geständnis der Ex-Polizistin auch ein Täter-Opfer-Ausgleich. Im Zuge dessen soll das jugendliche Opfer ein Motorrad und 5000 Euro bekommen. Außerdem muss Maja S. eine Geldstrafe aus einem früheren – offenbar einschlägigen – Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vollständig bezahlen. Dass die 55-Jährige so schnell nach diesem Urteil aus dem Juli 2025 wieder „rückfällig“ geworden sei, wertete die Staatsanwaltschaft zu ihren Lasten.
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Urteilsverkündung bis zum 8. Oktober 2025
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