Wirtschaftsministerium meldet hohe Bewilligungsquote bei Anträgen auf Erleichterungen für Selbstständige und Kleinunternehmen.
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Im Juli 2025 beschloss der Landtag Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, um Unternehmen nicht zu überfordern. Die Hilfen wurden 2020 zur Abfederung von Engpässen ausgezahlt.
Bereits rund 11.000 Selbstständige und kleine Unternehmen in Sachsen sind von der Rückzahlung erhaltener Corona-Soforthilfen befreit. Mehr als 90 Prozent der rund 12.000 seit Juli 2025 eingereichten Anträge wurden bewilligt, wie aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervorgeht.
Nur in 617 Fällen wurde demnach abgelehnt. In den restlichen Fällen steht die Bearbeitung noch aus. Die Möglichkeit einer verlängerten Zahlungsfrist wurde bislang 5.125 Mal in Anspruch genommen.
Bis Ende des Jahres sollen die noch offenen Fälle erledigt sein. Anträge können weiterhin eingereicht werden.
Erleichterungen bei Rückzahlungen
Im Juli 2025 hatte der Landtag Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beschlossen, um Unternehmen nicht zu überfordern. Dazu gehören Zinserleichterungen und eine flexible Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu 36 Monate. Unternehmer können auch ganz von der Rückforderung befreit werden. Das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung von 2023 muss dafür unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten.
Viele Unternehmen und Selbständige hätten während der Pandemie unter großer Unsicherheit handeln müssen, daher habe man die Rückzahlungsregeln vereinfacht, sagte Wirtschaftminister Dirk Panther (SPD) laut Mitteilung. «Die hohe Zahl bewilligter Anträge zeigt: Diese Verbesserungen kommen bei den Betroffenen an.»
In Sachsen mehr als 672 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt
Die Corona-Soforthilfen des Bundes sollten 2020 finanzielle Engpässe von Kleinstunternehmen und Selbstständigen, die durch den ersten Corona-Lockdown entstanden, abfedern. In Sachsen erhielten über 84.000 Empfänger mehr als 672 Millionen Euro. Da sie ihre Tätigkeiten oft schon deutlich früher wiederaufnehmen konnten, als bei Antragstellung angenommen, waren die Zuschüsse jedoch höher als im Programm vorgesehen.

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