Soziale Medien: Verbot für unter 13-Jährige und ein „KI-Seepferdchen“: Diese Regeln sollen in Deutschland kommen
Bundesregierung will nationale Vorgaben für Altersbeschränkungen schaffen, bevor die EU-Regulierung greift.
Quick Look
- Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für Social-Media-Altersbeschränkungen gebilligt.
- Kindern unter 13 Jahren soll die Nutzung untersagt werden, für 13- bis 18-Jährige sind gestaffelte Regeln mit der EUDI-Wallet geplant.
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Why It Matters
Das deutsche Kabinett hat ein Eckpunktepapier zur Regulierung von Social Media für Minderjährige beschlossen, gestützt auf den Bericht einer Expertenkommission.
Auf die EU will die Regierung nicht warten: Das Kabinett billigt Regeln zu Social-Media-Altersbeschränkungen. Jugendliche sollen aber nicht aus der digitalen Welt ausgesperrt werden.
Die Bundesregierung will Kindern unter 13 Jahren künftig praktisch die Nutzung von Social-Media-Plattformen verbieten.
Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sieht das Papier gestaffelte Einschränkungen vor, bei denen die European Digital Identity Wallet zur Altersüberprüfung dienen soll.
Eine Expertenkommission stellte zuvor fest, dass jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster in sozialen Netzwerken zeigt, weshalb es Schutzstandards geben soll.
Berlin. Die Bundesregierung will Kindern unter 13 Jahren grundsätzlich untersagen, Social-Media-Plattformen zu nutzen. Das Kabinett billigte am Mittwoch ein entsprechendes Eckpunktepapier von Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Es sieht vor, eine nationale Übergangsregelung zu schaffen, bis auf europäischer Ebene ein Mindestalter für soziale Netzwerke feststeht.
Ausgenommen sein sollen nachweislich kindgerechte Angebote. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Die Altersüberprüfung soll die staatliche European Digital Identity Wallet (EUDI‑Wallet) ermöglichen. Sie soll bis Anfang 2027 vorliegen.
Nach dem Kabinettsbeschluss sagte Prien, es gehe nicht darum, Jugendliche aus der digitalen Welt „auszusperren“. Aber es solle Schluss sein „mit Cybermobbing, genau wie mit Dauerscrolling“. Prien sagte: „Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken – sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“
Ob das Verbot auch für Künstliche Intelligenz (KI) gelten soll, also für Chatbots wie ChatGPT, lässt das Eckpunktepapier offen. Angekündigt wird ein „KI-Seepferdchen“ als altersgerechtes Angebot für das Grundschulalter, das entwickelt und deutschlandweit einheitlich verbreitet werden soll.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte nach dem Kabinettsbeschluss: „Wir dürfen nicht warten, bis in Brüssel neue Vorgaben für die großen Plattformen beschlossen werden.“
Die EU hatte vor einem Monat im „EU Kids Act“ angekündigt, dass Kinder unter 13 Jahren in der EU künftig keine sozialen Medien mehr nutzen dürfen. Sie dürften erst ab 15 Jahren eigene Konten einrichten. In der Zwischenzeit sollen spezielle Jugendkonten unter Aufsicht der Eltern oder des Lehrpersonals zugänglich sein. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte aber erst ab 2028 abgeschlossen sein.
Hubig sagte: „Soziale Medien, so, wie sie heute funktionieren, tun Kindern und Jugendlichen nicht gut.“ Für einen besseren Schutz seien alle gefragt. „Die Plattformen zuallererst – denn sie kontrollieren die Algorithmen und machen Milliardengewinne“, so Hubig. Aber auch staatliche Stellen und die Eltern müssten junge Menschen im digitalen Raum besser schützen.
Im Familienrecht soll nun klargestellt werden, dass Eltern eine Verantwortung haben, die Mediennutzung ihrer Kinder zu beaufsichtigen. „Elterliche Verantwortung endet nicht, wenn das Kind vor einem Bildschirm sitzt“, sagte Hubig.
Das deutsche Eckpunktepapier basiert auf den Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die Prien vor einem Jahr eingesetzt hatte. Dem Gremium gehörten 18 Experten aus den Bereichen Bildungsforschung, Pädagogik, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Philosophie und Rechtswissenschaft an.
Dem Expertenbericht nach sind Kinder und Jugendliche durch Social Media, KI und andere digitale Formate erheblichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Gewalt- und Pornografiedarstellungen, Hassbotschaften, Desinformation und unrealistische Schönheitsideale ebenso wie Cybermobbing, sexuelle Belästigung, finanzielle Risiken und eine exzessive Nutzung.
Die Kommission hatte zwei Möglichkeiten der Regulierung vorgeschlagen: die gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren sowie abgestufte Schutzstandards bis zur Volljährigkeit, wie Prien es nun vorschlägt, oder dienstspezifische Altersgrenzen.
In dem Eckpunktepapier heißt es: „Kinder und Jugendliche wachsen längst ganz selbstverständlich in einer digitalen Welt auf.“ Sie nutzten digitale Angebote etwa, um zu lernen und sich auszutauschen. Allerdings zeige mittlerweile jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster in den sozialen Netzwerken.
Bildungsministerin Prien sagte: „Schutz, Befähigung und Teilhabe – das ist unser Auftrag.“ Es gelte, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften zu stärken. Im Eckpunktepapier heißt es, für eine sichere digitale Umgebung seien in erster Linie die Plattformbetreiber verantwortlich. Darum werde sich Deutschland auf EU-Ebene für das Prinzip „Safety by Design“ einsetzen.
Dazu gehöre, suchtfördernde Designs bereits bei der Entwicklung digitaler Anwendungen zu verhindern. Algorithmische Empfehlungssysteme müssten standardmäßig deaktiviert sein. Ziel sei es zu verhindern, dass schädliche Dienste überhaupt auf den Markt kämen. Zugleich sollten Eltern davon entlastet werden, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen.
Australien war das erste Land, in dem Kinder unter 16 Jahren keine Konten bei sozialen Medien mehr haben dürfen. Diese Regelung gilt seit dem 10. Dezember 2025. Der Druck auf Plattformbetreiber wie Meta hat weltweit zugenommen.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Bereitstellung der EUDI-Wallet bis Anfang 2027
Likely · Within months
Open Questions
- Wann genau tritt die nationale Übergangsregelung in Kraft?
- Gilt das Verbot letztlich auch für Chatbots und Künstliche Intelligenz?





