
Der Berliner Staatsrechtler Alexander Thiele äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verbotsverfahrens gegen einzelne Landesverbände der AfD, da die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht eindeutig seien.
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Die AfD steht unter Beobachtung wegen möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Ein Parteiverbot auf Bundesebene wird politisch und juristisch diskutiert, doch die Hürden sind hoch.
Berlin. Der Berliner Staatsrechtler Alexander Thiele sieht rechtliche Unsicherheiten bei einem AfD-Verbotsverfahren, das sich ausschließlich gegen einzelne Landesverbände der Partei richtet. „Die Zulässigkeit eines allein auf einen oder mehrere Landesverbände abzielenden Verbotsantrags ist in der juristischen Literatur umstritten“, sagte Thiele dem Handelsblatt. „Die relevanten gesetzlichen Grundlagen sind hier schlicht nicht eindeutig.“

Bei dem Referendum in Island über die Wiederaufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen liegt das Ja-Lager nach ersten Teilergebnissen mit 51,2 Prozent knapp vor dem Nein-Lager mit 48,8 Prozent. Die Auszählung basiert auf rund 87.000 von insgesamt 270.000 Wahlberechtigten. Island hatte die Beitrittsgespräche 2013 abgebrochen, doch aktuelle Entwicklungen wie die Grönland-Drohungen Trumps und der Ukrainekrieg haben die Stimmung verändert.
Bei einem Referendum über die Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen liegen die Befürworter mit 51,2 Prozent knapp vorne, während 48,8 Prozent dagegen stimmen. Rund 87.000 von 270.000 Wahlberechtigten wurden bisher ausgezählt. Island hatte den Beitritt nach der Finanzkrise 2009 beantragt, die Gespräche wurden 2013 abgebrochen. Die Regierung sieht das Referendum als ersten Schritt, eine endgültige Entscheidung würde in einem weiteren Referendum fallen.
Beim isländischen Referendum über EU-Beitrittsverhandlungen führen die Befürworter nach ersten Teilergebnissen mit 51,4 Prozent. Ein endgültiges Resultat wird für Sonntag erwartet. Die Debatte dreht sich vor allem um Inflation, Zinsen und Fischereirechte.
Die AfD plant im Falle einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt eine freiwillige Bürgerwacht als dritte Säule der Sicherheitsarchitektur. Ein Experte für Polizeirecht kritisiert den Plan als verfassungsrechtlich problematisch wegen Funktionsvorbehalt und Grundrechten sowie wegen des Begriffs Bürgerwacht, der an Bürgerwehr erinnert. Auch Fragen zum regulären Polizeidienst und Informationsaustausch mit Bundeskriminalamt werden aufgeworfen.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Wahl der Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken vom Juni 2024 für ungültig erklärt, weil keine AfD-Liste zugelassen wurde. Die Neuwahl findet am Sonntag statt, bei der acht Parteien und Wählergruppen antreten. Die AfD schickt 29 Kandidaten ins Rennen, während die CDU bisher mit 15 Sitzen stärkste Fraktion war.

Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Altbundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin zum Einsatz für die Demokratie aufgerufen und die AfD als gesamtdeutsches Phänomen gewarnt, das den Wahlkampf dominiert.