Streit um Schufa-Daten: NOYB kündigt Unterlassungsklage an
Die Datenschutzorganisation NOYB geht vor Gericht gegen die Schufa vor, da die Auskunftei an der Speicherung historischer Kreditdaten festhält.
Quick Look
- Die Schufa weigert sich, historische Kreditdaten zu löschen, und weist die Vorwürfe der Datenschutzorganisation NOYB zurück.
- Die NGO kündigt nun eine Unterlassungsklage an, während der Streit voraussichtlich vor Gericht entschieden wird.
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Why It Matters
NOYB hatte die Schufa wegen der Speicherung historischer Kreditdaten abgemahnt. Die Schufa weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf gesetzliche Vorgaben und regulatorische Anforderungen.
Darf die Schufa alte Kreditdaten speichern und für ihre Modelle nutzen? Datenschützer fordern die Löschung der Daten, die Schufa hält dagegen. Nun dürfte der Streit vor Gericht landen.
Wiesbaden. Der Streit um historische Daten der Schufa wird aller Voraussicht nach vor Gericht landen. Die Wirtschaftsauskunftei Schufa wies die von der europäischen Datenschutzorganisation NOYB erhobenen Vorwürfe „entschieden zurück“ und weigerte sich nach eigenen Angaben, bis zum 9. September Unterlassungserklärungen abzugeben.
Die NGO mit Sitz in Wien reagierte umgehend: „Damit ist sicher: NOYB wird eine Unterlassungsklage einbringen. Interessierte können sich außerdem weiterhin für eine mögliche Sammelklage eintragen.“
NOYB hatte die Schufa Ende August formell abgemahnt und die Vorbereitung weiterer rechtlicher Schritte angekündigt. Nun erklärte der NOYB-Vorsitzende Max Schrems: „Die Argumente der Schufa sind völlig grotesk. Anscheinend glaubt die Schufa, eine Art halbgöttliche Institution zu sein, die über den europäischen Gesetzen steht. Wir freuen uns darauf, dem ein Ende zu setzen.“
Auslöser des Konflikts waren Berichte über eine „Schattendatenbank“ der Schufa Mitte Juli nach Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“. Demnach bewahre die Schufa historische Daten auf, etwa Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen. Forderungen und Schulden, die Betroffene häufig schon vor Jahren beglichen hätten.
Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter.
Schufa-Chefin Tanja Birkholz betonte jüngst beim „Handelsblatt-Bankengipfel“: „Wir haben keine Schattendatenbank. Die Schufa hat ein Datenarchiv wie andere Unternehmen auch.“
Die Schufa Holding AG argumentiert, sie speichere historische Daten „gerade deshalb, um gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen“. Die Daten würden „gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der mit den Datenschutzbehörden vereinbarten Speicherfristen“ aufbewahrt. Historische Daten seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Bonitätsbewertungen (Scores) zu entwickeln und deren Qualität zu überprüfen.
In einem 26-seitigen Schreiben an die NOYB ließ die Schufa ihre Anwälte die Forderung nach Unterlassungserklärungen zurückweisen. Bereits Ende August hatte die Auskunftei betont: „Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Sollten die Datenschützer vor Gericht Recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben. Da die Schufa nach eigenen Angaben bonitätsrelevante Informationen zu rund 68 Millionen Personen gespeichert hat, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.
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NOYB reicht Unterlassungsklage gegen die Schufa ein.
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Open Questions
- Wie wird das Gericht über die Speicherfristen entscheiden?
- Welche konkreten finanziellen Forderungen kommen auf die Schufa zu?






