Syrische Ex-Offiziere in Wien wegen Misshandlung zu Haft verurteilt
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- Das Landgericht Wien verurteilte zwei ehemalige syrische Sicherheitsoffiziere wegen Misshandlung und Folter von 21 Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft.
- Die Taten ereigneten sich 2011-2013 in al-Rakka, Syrien.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Landgericht Wien hat zwei ehemalige Sicherheitsoffiziere aus Syrien wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass ein Ex-Geheimdienstgeneral und ein Ex-Polizeioffizier die brutalen Übergriffe teils anordneten, teils nicht verhinderten und in einigen Fällen selbst durchführten. Beide wurden wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer und sexueller Nötigung schuldig gesprochen, der Ex-General erhielt noch eine Verurteilung wegen Folter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zentrum der Anklage standen Misshandlungen von 21 Kritikern der Regierung vom früheren Machthaber Baschar al-Assad. Die Taten fanden demnach von 2011 bis 2013 in der Stadt al-Rakka statt, wo die beiden Angeklagten tätig waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten etwa für Fußtritte ins Gesicht, Elektroschocks im Genitalbereich und Folter mit Wasser verantwortlich waren. Die Opfer, von denen mehrere vor Gericht aussagten, leiden bis heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Gesundheitsproblemen.
Verhandlung fand nach Weltrechtsprinzip in Österreich statt
Neben der Haftstrafe wurden die Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen von insgesamt 130.000 Euro an ihre Opfer verurteilt. Die beiden Syrer hatten sich zu Beginn des Verfahrens Anfang Juni nicht schuldig bekannt. Der Ex-General zog die Glaubwürdigkeit der Folteropfer in Zweifel und stellte sich als Befehlsempfänger dar. Der Staatsanwalt bezeichnete die Angeklagten dagegen als »Systemträger« des Regimes. »Beide zeigen weder Reue noch Nachsicht«, sagte der Staatsanwalt. Die Anwälte der Angeklagten äußerten sich zunächst nicht dazu, ob sie Berufung einlegen werden.

