Unionspolitiker Krings kritisiert Arbeitsministerin Bas wegen ausstehendem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch
Quick Look
- Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch nicht vorgelegt zu haben, wodurch per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin Grundsicherung beziehen könnten.
- Die SPD signalisiert Bereitschaft zum raschen Handeln, während das Arbeitsministerium bestätigt, dass der Plan gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitet wird und eine Umsetzung bis Ende 2026 angestrebt wird.
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Why It Matters
Im Juli sollte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen, nachdem eine Vereinbarung getroffen wurde. Laut Bericht liegen bundesweit Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor, wobei unbekannt ist, wie viele von ihnen Grundsicherung (Bürgergeld) beziehen.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgeworfen, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch immer nicht vorgelegt zu haben. Nach wie vor würden deshalb per Haftbefehl gesuchte Menschen in Deutschland Grundsicherung kassieren, sagte Krings der »Rheinischen Post« . »Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.« Die SPD zeigte sich nach Krings’ Kritik zu raschem Handeln bereit.
Krings sagte, er sei »entsetzt«, weil das Arbeitsministerium von Bas offenbar keine Eile habe, diesen Zustand abzuschaffen. »Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert.« Bundesweit liegen dem Bericht zufolge Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor. Wie viele von ihnen die Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt.
Die SPD wies die Kritik von Krings zurück. Auch die SPD-Bundestagsfraktion wolle, »dass die vereinbarten Maßnahmen zügig und rechtssicher umgesetzt werden«, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Dagmar Schmidt der Nachrichtenagentur AFP. »Wer sich einem Haftbefehl entzieht oder Sozialleistungen systematisch missbraucht, darf nicht darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen aneinander vorbeiarbeiten.«
Die Regelung solle so ausgestaltet werden, dass der Verwaltungsaufwand der Behörden und vor allem der Staatsanwaltschaften gering gehalten und automatisierter Datenaustausch genutzt werde. In diesem Punkt bestehe schon Einigkeit mit dem Innenministerium. Nötig sei eine genaue verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Klärung der technischen Machbarkeit. Die Regelung, die in Grundrechte eingreife, müsse mit Blick auf die Zielgruppe klar gefasst und handhabbar sein.
Das Arbeitsministerium teilte der »Rheinischen Post« mit, es werde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan gearbeitet, es könne aber noch kein Kabinettstermin genannt werden. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung »wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt«, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.
What to Watch
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Der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch wird vor Ende 2026 verabschiedet und umgesetzt.
Likely · Within months
Open Questions
- Wie viele der per Haftbefehl Gesuchten beziehen tatsächlich Grundsicherung?
- Welche konkreten Maßnahmen sind im Aktionsplan vorgesehen?
- Warum hat das Arbeitsministerium den Plan bislang nicht vorgelegt?
- Welche technischen und rechtlichen Hürden verhindern eine schnellere Umsetzung?






