Bundesregierung und EU-Kommission kritisieren US-Maßnahmen gegen den Internationalen Strafgerichtshof als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit.
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Der IStGH ist ein internationales Gericht mit Sitz in Den Haag, das auf Basis des Römischen Statuts arbeitet. Die USA erkennen das Gericht nicht an.
Die neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sowie dessen Präsidentin Tomoko Akane haben Kritik der Bundesregierung ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, es sei »zutiefst bedrückend«, dass die USA einen »Frontalangriff auf das Völkerstrafrecht« unternähmen und führende Vertreter des Gerichts sanktionierten. Die Idee einer globalen Strafjustiz sei eine »zivilisatorische Errungenschaft«, auf deren Grundlage auch die schwersten Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden könnten, sagte Hubig.
Die Sanktionen demonstrierten eine »Verachtung für die Herrschaft des Rechts«, die nicht mit der US-Tradition zum Völkerstrafrecht vereinbar sei, sagte Hubig weiter. Das Gericht mit Sitz in Den Haag habe weiterhin Deutschlands Unterstützung. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte sich ähnlich: Deutschland stehe »zum Strafgerichtshof und auch zu seiner Präsidentin«. Unzulänglichkeiten, die es bei dem Gericht geben könnte, seien »unter keinen Umständen ein Anlass, diese wichtige Einrichtung« infrage zu stellen.
Letzteres hob auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hervor. Die EU-Kommission stehe fest an der Seite des IStGH, schrieb von der Leyen auf X. Das Gericht müsse, um seine »essenzielle« Arbeit leisten zu können, unabhängig und ohne Druck von außen agieren können. Eine ausdrückliche Verurteilung der Sanktionen enthält von der Leyens Statement allerdings nicht.
Jeder zweite IStGH-Richter inzwischen von den USA sanktioniert
Die USA hatten am Dienstagabend Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Akane sowie den senegalesischen Anwalt Abdoulaye Seye angekündigt. Seye gehört dem Anklageteam an, das unter anderem Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu beantragt hatte.
US-Außenminister Marco Rubio begründete die Sanktionen damit, dass beide Juristen an Ermittlungen gegen oder Festnahmen von Amtsträgern beteiligt seien, deren Regierungen das IStGH nicht anerkennen – wie etwa unter anderem die USA und Israel. Insgesamt sind bislang 125 Staaten dem Gericht beigetreten. Fünf von ihnen haben allerdings vor dem Hintergrund des US-Drucks auf den Gerichtshof ihren Austritt angekündigt.
Die US-Regierung geht seit Anfang 2025 gegen das Gericht vor und hat bereits Sanktionen gegen andere Mitarbeiter des IStGH verhängt. Die Betroffenen werden dadurch weitgehend vom US-Finanzsystem abgeschnitten. Von den Strafmaßnahmen der USA sind nun nach Angaben des Gerichts neun der 18 Richter, beide stellvertretenden Ankläger, der ehemalige Chefankläger sowie ein Mitarbeiter aus den USA betroffen.
IStGH beklagt »eklatanten Angriff« auf Rechtsstaatlichkeit
Der IStGH zeigte sich angesichts der US-Sanktionen empört. Sie stellten »einen eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizbehörde« dar, teilte das Gericht mit. Die Sanktionen »untergraben die Rechtsstaatlichkeit« und gefährdeten die internationale Rechtsordnung.
Von seiner Arbeit will sich das Gericht durch die US-Sanktionen nicht abbringen lassen: »Der Gerichtshof wird sein Mandat weiterhin unabhängig und unparteiisch, in voller Übereinstimmung mit dem Römischen Statut und im Interesse der Opfer internationaler Verbrechen uneingeschränkt erfüllen«, kündigte der IStGH an. Das Römische Statut von 1998 ist die Grundlage für die Arbeit des Gerichts.
Auch die Regierung Japans kritisierte die Sanktionen gegen die japanische Richterin Akane. Das Außenministerium bezeichnete die Maßnahmen als »sehr bedauerlich«. Das Gericht habe von japanischer Seite stets Unterstützung erhalten. Japan übt wegen der wichtigen Rolle der USA für die Verteidigungspolitik des Landes nur selten Kritik an der Politik von US-Regierungen, ist aber seit 2007 ein Vertragsstaat des IStGH.
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Der IStGH wird trotz Sanktionen seine Arbeit fortsetzen.
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