Volkswagen-Sparpaket: Eskalation vor Aufsichtsratssitzung erwartet
Keine Einigung in Sicht: Vorstand erwägt außerordentliche Hauptversammlung, während Land und Arbeitnehmer ein Bündnis schmieden.
Quick Look
- Im Konflikt um das VW-Sparpaket zeichnet sich keine Einigung ab.
- Trotz Vermittlungsversuchen von Hans Dieter Pötsch droht eine historische Eskalation: Der Vorstand könnte eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um den Aufsichtsrat zu überstimmen.
AI-generated summary
Why It Matters
Volkswagen plant ein umfangreiches Sparpaket, das Werksschließungen und Stellenabbau umfasst. Das Land Niedersachsen und Arbeitnehmervertreter blockieren die Pläne aufgrund des VW-Gesetzes.
Düsseldorf. Bei Volkswagen gibt es weiter keine Einigung über das Sparpaket. Auch der letzte Versuch von Chefkontrolleur Hans Dieter Pötsch, vor der Aufsichtsratssitzung am Freitag einen Kompromiss zu finden, hat keinen echten Fortschritt gebracht. Das erfuhr das Handelsblatt von mehreren Insidern.
Am Mittwochabend hatte Pötsch mit den zerstrittenen Parteien gesprochen. Dennoch bleiben die Fronten weiterhin verhärtet. Volkswagen wollte das auf Anfrage nicht kommentieren. Damit läuft es am Freitag auf eine historische Eskalation hinaus.
Selbst die Beteiligten glauben nicht mehr daran, dass es auf der Aufsichtsratssitzung zu einer Einigung kommen wird. Dann ist der Vorstand nach Handelsblatt-Informationen fest entschlossen, die Aktionäre auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über das Sparpaket abstimmen zu lassen. Dass ein Vorstand den eigenen Aufsichtsrat bei einem abgelehnten Vorschlag mit einer solchen Versammlung überstimmen will, hat es in der deutschen Wirtschaftsgeschichte noch nicht gegeben.
Pötsch traf sich am Mittwoch zunächst mit den Vorständen des VW-Konzerns. Dort soll der Chefkontrolleur die Führungsriege nochmals auf eine gemeinsame Linie eingeschworen haben. Anschließend suchte er das Gespräch mit Vertretern des Landes Niedersachsen, das 20 Prozent der Anteile von Volkswagen hält, und den Arbeitnehmern. Die Gespräche sollen gegen 20 Uhr geendet sein.
In dem Austausch mit Land und Arbeitnehmern habe man lediglich feststellen können, dass alle Beteiligten den Willen hätten, einen „Totalschaden“ am Freitag zu verhindern – also die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Allerdings sind die Beteiligten laut mit den Vorgängen vertrauten Personen nicht zu Kompromissen bereit.
Auch das Verhandlungsgeschick von Aufsichtsratschef Pötsch hat nicht geholfen. Alle Seiten betonen, dass er sehr engagiert und diplomatisch sei. Er suche das Gespräch mit den Beteiligten und lote alle Möglichkeiten aus. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) suche fieberhaft nach einer Lösung.
Man spiele „Ergebnisfußball“, und wenn alle am Ende gewinnen würden, würde es niemanden interessieren, wie hässlich das Spiel war, sagt ein Insider. Er spielt damit auf die schwierigen Gespräche der vergangenen Tage an. Am Montag und Dienstag hatten Vertreter des Landes Niedersachsen und des Volkswagen-Konzerns in Vorverhandlungen um einen Minimalkonsens gerungen. Am Montag waren auch Vertreter der Eigentümerfamilien und der Arbeitnehmer dabei.
Doch die Stimmung ist angespannt. Öffentlich werfen sich Konzern, Land und Arbeitnehmer gegenseitig vor, nicht an einer Lösung interessiert zu sein. Auch intern glaubt kaum noch jemand an ein Wolfsburger Wunder in letzter Sekunde.
Im Zentrum des Konflikts steht das Zukunfts- und Sparpaket von Konzernchef Oliver Blume. Der Manager will Europas größten Autohersteller effizienter aufstellen. Zehntausende Arbeitsplätze und vier Werke in Deutschland stehen zur Disposition. Blume will nach dem Vorbild von Audi auch die VW-Kernmarke aus dem Gesamtkonzern ausgründen, um Entscheidungen zu beschleunigen. Auch die Komponentenfertigung soll ausgegliedert werden.
Die Gewerkschaft wehrt sich gegen die Einschnitte und verweist auf das milliardenschwere Sparprogramm von 2024, durch das bereits rund 50.000 Stellen abgebaut werden. Auch das Land pocht darauf, dass es keine Werksschließungen gibt.
Damit gibt es weiterhin drei konkurrierende Beschlussentwürfe – vom Vorstand, von der Arbeitnehmerseite und vom Land. Doch es könnte zu einer neuen Wendung kommen: Gewerkschaft und Land haben selbst ein Drohszenario in der Hand. Beide Parteien könnten nach Informationen des Handelsblatts ihre bislang getrennten Vorschläge zusammenführen und am Freitag gemeinsam im Aufsichtsrat zur Abstimmung stellen. Das berichten mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen.
Ziehen beide Lager geschlossen an einem Strang, kämen sie in der Aufsichtsratssitzung auf eine Mehrheit – und könnten damit bei einfachen Mehrheitsentscheidungen einen Beschluss gegen die Vertreter der Eigentümerseite durchsetzen. In dem üblicherweise 20-köpfigen Gremium sitzen neun Arbeitnehmervertreter. Niedersachsen verfügt über zwei weitere Sitze. Die Kapitalseite kommt derzeit nur auf acht Sitze, weil der vakant gewordene Sitz von Susanne Wiegand bislang nicht nachbesetzt wurde.
Arbeitnehmer und Land wollten sich mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Sitzung nicht zu den Plänen äußern. Ein Insider sagt allerdings: Zwischen den Vorschlägen von Gewerkschaft und Land „gibt es eine große Deckungsgleichheit“. Dass sich beide Parteien zusammentun, sei durchaus eine Option.
Diese Variante erhöht den Druck auf Konzernchef Blume erheblich. Arbeitnehmer und Land könnten zentrale Teile seines Konzepts verändern oder blockieren. Nach Informationen aus Konzernkreisen drängt Niedersachsen vor allem darauf, die geplante Ausgründung der Kernmarke und des Komponentengeschäfts aus dem aktuellen Paket herauszunehmen.
Die gesellschaftsrechtlich komplexe Neuordnung soll demnach zunächst weiter geprüft werden. In Hannover besteht insbesondere die Sorge, dass die Schutzwirkung des VW-Gesetzes durch eine Ausgründung geschwächt werden könnte. Das VW-Gesetz räumt dem Land Niedersachsen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen ein. Der Vorstand weist den Vorwurf zurück, das Gesetz aushöhlen zu wollen.
Sollten beide Lager tatsächlich einen gemeinsamen Antrag durchsetzen, würde der Konflikt eine neue Qualität erreichen. Der Vorstand müsste sich dann mit einem Aufsichtsratsbeschluss auseinandersetzen, der zentrale Punkte seines eigenen Zukunftsplans ausklammert.
Da der Aufsichtsrat auch in diesem Szenario den Plänen des Vorstands seine Zustimmung verweigert, hätte der Vorstand nach Paragraf 111 Aktiengesetz die Möglichkeit, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen – und sich die Mehrheit für seinen Kurs zu holen. Das wäre allerdings ein Affront des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat, weil sich der Vorstand mit der außerordentlichen Versammlung dann über den Willen der Kontrolleure hinwegsetzen würde.
Mit der außerordentlichen Hauptversammlung wollen vor allem die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch den Sondereinfluss des Landes Niedersachsen aushebeln. Laut VW-Gesetz bedarf es für die „Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten“ im Aufsichtsrat einer Zweidrittelmehrheit. Diese haben die Eigentümer in dem Gremium nicht.
Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung bedarf es bei Grundlagenentscheidungen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Familie und Großaktionär Qatar Holding kommen auf mehr als 70 Prozent der Stimmen. Stimmt nur ein Teil der sonstigen Aktionäre und Fonds, die auf 9,7 Prozent kommen, für das Sparpaket, wäre es über die Versammlung beschlossen.
Nach Lesart von Land und Arbeitnehmern bedarf es wegen des VW-Gesetzes aber selbst auf einer solchen Versammlung einer Mehrheit von 80 Prozent des Grundkapitals. Damit käme man am Land Niedersachsen nicht vorbei. Für den Fall einer außerordentlichen Hauptversammlung erwägen die Arbeitnehmer nach Handelsblatt-Informationen, gegen die Beschlüsse zu klagen.
Dass es zu einer außerordentlichen Hauptversammlung kommt, gilt mittlerweile als wahrscheinlich. Der Konzern dürfte diese auch einberufen, wenn das Aufsichtsratsgremium am Freitag den Vorschlag des Vorstands ablehnt. Der Vorstandsentwurf, so verlautet es aus dem Konzernumfeld, soll weitestgehend dieselben Forderungen wie schon vor der Sitzung im Juli enthalten. Schon damals erteilte das Gremium dem Zukunftsplan eine Absage.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand.
Likely · Within days
Open Questions
- Wird der Vorstand tatsächlich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen?
- Können sich Land und Gewerkschaft auf einen gemeinsamen Gegenentwurf einigen?






