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Die AfD wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet, einzelne Landesverbände gelten als gesichert rechtsextremistisch. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die SPD drängt auf ein Verfahren noch in diesem Jahr.
AfD: SPD-Minister setzt bei AfD-Verbot auf Russlandnähe der Partei
Georg Maier drängt auf die Prüfung eines AfD‑Verbotsverfahrens. Der SPD-Innenminister nennt mehrere Gründe, die dafür sprechen, dass der Bundesrat bald zu einer Entscheidung kommt.
Georg Maier: „Radikalisierungsprozess der AfD hat sich in den letzten Monaten noch einmal beschleunigt.“ Foto: Martin Schutt/dpa
Berlin. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht mögliche Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot auch in den Verbindungen der Partei zu Russland. „Auffallend ist die immer offener zutage tretende Nähe zu Russland. Dieser Aspekt könnte noch eine entscheidende Rolle beim Verbotsverfahren spielen“, sagte Maier dem Handelsblatt.
Für die rechtliche Bewertung verwies er auf eine mögliche Gefährdung des Staates: „Denn nicht nur die Beeinträchtigung der Menschenwürde oder des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips sind mögliche Verbotsgründe, sondern auch Aktivitäten, die den Bestand der Bundesrepublik gefährden.“
Maier zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Voraussetzungen für ein Verbot nachweisen ließen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Beweisführung gelingt, denn der Radikalisierungsprozess der AfD hat sich in den letzten Monaten noch einmal beschleunigt. Immer unverblümter treten maßgebliche Vertreter der Partei mit verfassungsfeindlichen Äußerungen in Erscheinung.“
Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen: Mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich kürzlich ein einflussreicher CDU-Politiker für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus. Mehrere Verfassungsrechtler äußerten sich positiv zu dem Vorschlag.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) warben für einen Antrag „mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg“.
Merz skeptisch zu möglichem AfD-Verbot
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich skeptisch zu den Erfolgschancen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geäußert.
Die SPD fordert, noch in diesem Jahr im Bundesrat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Dafür sind mindestens 35 Stimmen nötig. Nach einer Umfrage des Magazins „Focus“ stehen Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland einer solchen Arbeitsgruppe grundsätzlich offen gegenüber. Zusammen verfügen sie über 31 Bundesratsstimmen.
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Maier erwartet weitere Unterstützung. „Auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und gegebenenfalls Berlin sind in dieser Frage potenzielle Befürworter.“ Thüringen hat sich noch nicht festgelegt. „Auf Thüringen wird es im Bundesrat aber wohl nicht mehr ankommen“, sagte Maier. Die Entwicklung der vergangenen Wochen bestärke ihn jedoch. „Ich gehe fest davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Beschluss des Bundesrates zur Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zustande kommt.“
Die Arbeitsgruppe soll zunächst die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren prüfen. „Reicht die Beweislage aus, muss ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede. Die Vorbereitung eines möglichen AfD-Prüfverfahrens sei „die Aufgabe einer wehrhaften Demokratie“.
„So weit waren wir noch nie"
Eichwede sprach von autoritären Kräften, die demokratische Verfahren nutzen könnten, „um Institutionen zu vereinnahmen, Kontrollen zu schwächen und Gerichtsentscheidungen zu missachten“. Sie verwies auf die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur und die Entwicklungen der vergangenen Jahre in Polen und Ungarn. „Deshalb müssen wir vorsorgen, bevor unsere rechtsstaatlichen Sicherungen unter Druck geraten.“
Maier räumte ein, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe manchen Befürwortern eines AfD-Verbots zu zögerlich erscheinen könne. „Es ist jedoch der konkrete Einstieg in das Verfahren. Die Innenministerkonferenz muss dann tätig werden. So weit waren wir noch nie.“
Die SPD-Bundestagsfraktion drängt zudem auf den Schutz von Gerichten und Sicherheitsbehörden. Details finden sich in einem Positionspapier „Wehrhafte Demokratie – unseren Rechtsstaat gegen autoritäre Angriffe wappnen“, das die Fraktion am Dienstag beschlossen hat.
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Der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler sagte, ein wehrhafter Rechtsstaat müsse Machtmissbrauch frühzeitig erkennen, ihm wirksam entgegentreten und auch im äußersten Fall handlungsfähig bleiben. „So schützen wir sensible Informationen, unsere Sicherheitsbehörden und ihre Beschäftigten vor politischem Missbrauch.“
Mehr: Politiker warnen AfD-Spitze vor Russland-Gesprächen
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Der Bundesrat beschließt noch in diesem Jahr die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Likely · Within months
Die Arbeitsgruppe wird zunächst die Beweislage gegen die AfD prüfen, insbesondere hinsichtlich der Russlandnähe und verfassungsfeindlicher Äußerungen.
Very likely · Within months

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