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Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Mitbestimmungsrechte in Unternehmen. Die Arbeitgeber kritisieren, dass diese Rechte zu langsam und manchmal zu weit gehen, insbesondere bei dringenden Entscheidungen wie Betriebsänderungen oder Digitalisierung.
Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Den Arbeitgebern geht vieles zu langsam, manches auch zu weit. Sie dringen auf eine Reform.
Aus Sicht der Arbeitgeber läuft die Mitbestimmung der Betriebsräte in Unternehmen nicht optimal. (Archivbild) Foto: Nicole Becker/dpa
Berlin. Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.
Konkret fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter anderem, „bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand zu stellen“. Die Mitbestimmung bei „sozialen Angelegenheiten“ sei oft schleppend. So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz „in gefährlicher Weise ausgebremst“, heißt es in einem BDA-Papier.
„Einseitige Regelungsbefugnis“
Notwendig sei eine „einseitige Regelungsbefugnis“ für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter. In solchen Eilfällen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen.
„Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung“, sagte Dulger. „Für Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.“
Klage über Verzögerungen
Grundsätzlich hält das BDA-Papier fest: „Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden.“ Dazu sollen für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden.
Derzeit könne „der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren“, monieren die Arbeitgeber.
Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen. Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie „rechtssicher“ allein entscheiden können. Betriebsräte könnten nachträglich kontrollieren.
Nur noch wenige Betriebsräte
Außerdem wünschen sie sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten. Statt nur in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in „betrieblichen Strukturvereinbarungen“ organisieren können. Zudem sollen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden.
Betriebsräte sollten die Interessen der Beschäftigten einbringen, sie seien aber keine „Co-Manager“, sagte Dulger. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen nur verzögerten, müssten auf den Prüfstand.
Die Vorschläge dürften bei Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vor allem große Unternehmen. Nur noch jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft wird noch von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es laut IW noch jeder zweite.
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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wird konkrete Gesetzesvorschläge zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes einbringen.
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