
Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz sieht verpflichtende Sprachtests für Vierjährige und zusätzliche Förderung vor.
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Das Gesetz baut auf dem 'Gute-Kita-Gesetz' von 2019 auf und zielt darauf ab, bundesweit einheitliche Standards für die frühkindliche Bildung zu etablieren.
Berlin. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat es als das „größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“ bezeichnet: das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas. An diesem Mittwoch hat das Kabinett nun den Gesetzentwurf beschlossen.
Damit werden die Bundesländer verpflichtet, bei allen Vierjährigen Sprachtests durchzuführen. Auch der Entwicklungsstand soll mit Blick auf sozial-emotionale Fähigkeiten sowie auf motorische und mathematische Kompetenzen überprüft werden. Wird ein Förderbedarf ermittelt, muss künftig eine verpflichtende Förderung der Kinder stattfinden.
Die bundesweit geltenden Standards sollen im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben werden. Für alle vorgesehenen Maßnahmen wird der Bund die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro unterstützen.
Vorläufer ist das von der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) als „Gute-Kita-Gesetz“ bezeichnete Regelwerk von 2019. Hier konnten die Länder unterschiedliche Maßnahmen auswählen, um die Betreuungsqualität zu verbessern und Eltern bei den Kostenbeiträgen zu entlasten. Einheitliche Standards wurden jedoch nicht geschaffen.
Mit den im neuen Gesetz vorgesehenen Tests soll nun erreicht werden, dass nur noch Kinder eingeschult werden, die über ausreichende Sprachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um dem Unterricht überhaupt folgen zu können.
Im Gesetzentwurf heißt es, dies trage „insbesondere zum Abbau von Bildungsungleichheit und zu gerechten Startchancen bei, wenn die Erhebungen und die anschließende Förderung rechtzeitig vor Schuleintritt erfolgen und möglichst alle Kinder erreichen“. Die Bildungsforschung zeige, dass Leistungsunterschiede sich größtenteils schon vor Schuleintritt entwickeln und „in späteren Bildungsetappen kaum mehr ausgeglichen werden können“.
Derzeit bringen Kinder sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit, wenn sie in die Grundschule starten, zum Beispiel aufgrund ihrer Herkunft, ihres sozialen Umfelds oder der Lebenslagen ihrer Familien.
Darum zielt das Gesetz auf die frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung. Im Gesetzentwurf heißt es: „Für viele Kinder, insbesondere mit nicht deutscher Familiensprache, sind Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflegestellen die ersten Orte, an denen sie intensiven Kontakt mit der deutschen Sprache erleben.“ Die Tests sind allerdings auch für Kinder vorgesehen, die keine Kita besuchen.
Laut Bildungsministerium besucht der ganz überwiegende Anteil der Kinder in Deutschland vor dem Eintritt in die Grundschule eine Betreuungseinrichtung. Allerdings kommen viele Kinder erst im Alter von drei Jahren oder später in die Kita.
So lag 2024 die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bei 37,4 Prozent und bei Kindern im Alter zwischen drei und unter sechs Jahren bei 91,6 Prozent. Zudem gehen Kinder mit Migrationshintergrund deutlich seltener in die Kita als Kinder ohne Migrationshintergrund.
Die künftige Pflichtförderung in der Kita solle sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und „seine ethnische Herkunft berücksichtigen“, heißt es im Entwurf.
Laut der Gesetzesbegründung gibt es derzeit nur in neun Bundesländern verpflichtende Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf oder für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Verpflichtende Fördermaßnahmen in weiteren Bereichen der kognitiven, sozial-emotionalen oder motorischen Entwicklung existieren demnach in keinem Land.
Das neue Kita-Gesetz nimmt sich zudem das Startchancen-Programm von Bund und Ländern im Schulbereich zum Vorbild: Hier erhalten rund 4000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gezielte Unterstützung.
Entsprechend soll in Kindertageseinrichtungen „mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen“ die Personalsituation verbessert werden. Für Einrichtungen mit bis zu 80 Kindern sind mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich zu finanzieren, bei mehr als 80 Kindern mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden. Neben der Sprachförderung geht es hier auch um „die Bewältigung sozialer Herausforderungen“.
Ziel des Gesetzes ist außerdem, den Kindern einen guten Übergang von der Kita in die Grundschule zu ermöglichen. Darum soll es künftig zulässig sein, dass die Kitas die Ergebnisse des Sprachtests und den Entwicklungsstand des Kindes an die Grundschulen weitergeben. Eine Einwilligung der Eltern für die Übermittlung von Daten ist dann nicht erforderlich.
Dass in der frühkindlichen Bildung noch viel zu tun ist, zeigt auch der Kita-Bericht 2026, den der Paritätische Gesamtverband zeitgleich mit dem Kabinettsbeschluss veröffentlichte. Demnach ist Personalmangel vielerorts zum Dauerzustand geworden.
Rechnerisch fehlen rund 100.000 pädagogische Arbeitskräfte. 65,3 Prozent der befragten Einrichtungen halten den bestehenden Personalschlüssel für nicht ausreichend, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
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Einführung verpflichtender Sprachtests für Vierjährige ab 2027.
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