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BackBundeswirtschaftsministerin Reiche modifiziert Netzpaket – Kritik an Redispatchvorbehalt bleibt
Bundeswirtschaftsministerin Reiche modifiziert Netzpaket – Kritik an Redispatchvorbehalt bleibt
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Handelsblatt1 hour agoBusiness2 min readGermany

Bundeswirtschaftsministerin Reiche modifiziert Netzpaket – Kritik an Redispatchvorbehalt bleibt

Quick Look

  • Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat das umstrittene Netzpaket nach Kritik modifiziert, doch Fachleute warnen, dass der geplante Redispatchvorbehalt die Finanzierungskosten für Erneuerbare unnötig in die Höhe treibt.
  • Experten schlagen individuelle Netzanschlussverträge als flexiblere Alternative vor.

AI-generated summary

Why It Matters

Das Netzpaket der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Netzstabilität in Einklang bringen. Es wurde ursprünglich im Februar vorgestellt und stieß auf Kritik aus der Branche, wonach es den Ausbau bremsen würde.

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Berlin. Das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante „Netzpaket“ sorgt in der Erneuerbaren-Branche und bei den Betreibern von Stromnetzen seit Monaten für Debatten. Nach heftiger Kritik hat Reiche das Paket bis zum Kabinettsbeschluss Ende Juli an verschiedenen Stellen modifiziert. Doch Fachleute und Branchenvertreter sehen noch Schwachpunkte. Sie kritisieren, die Finanzierungskosten für Erneuerbare würden unnötig in die Höhe getrieben.

Im Fokus steht dabei der „Redispatchvorbehalt“: Immer dann, wenn neue Windparks oder neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen dort angeschlossen werden sollen, wo die Stromnetze ohnehin schon überlastet sind, soll es künftig keine Entschädigung mehr geben, wenn Anlagen abgeregelt werden müssen. Für bestehende Anlagen gilt: Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ihre Anlagen wegen begrenzter Netzkapazitäten abgeregelt werden müssen.

Als Reiches Pläne im Februar publik wurden, hagelte es Kritik. Reiche wurde vorgeworfen, sie wolle den Ausbau der Erneuerbaren bremsen. An verschiedenen Stellen lenkte Reiche schließlich ein.

So soll der Anspruch auf eine Entschädigung nur für bis zu 20 Prozent der jährlich produzierten Strommenge entfallen. Das klingt nach einem Entgegenkommen Reiches.

Doch Fachleute wie Lukas Günner, Strommarktexperte bei Aurora Energy Research, warnen: „Banken nehmen die Begrenzung der entschädigungslosen Abregelung auf maximal 20 Prozent als Basis und unterstellen pauschal einen Erzeugungsverlust von 20 Prozent. Das ist zu undifferenziert“, sage er dem Handelsblatt. Günner verweist auf konkrete Beispiele, anhand derer sich belegen lasse, dass die Erzeugungsverluste in der Praxis deutlich niedriger sein dürften.

„Die Pauschalierung drückt die Wirtschaftlichkeit auf dem Papier und erzeugt unnötige Kosten bei der Finanzierung. Die Realität sieht dann unter Umständen ganz anders aus“, sagte Günner.

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), teilt diese Bedenken. Projektierer und Banken müssten einen möglichen Einnahmeausfall von bis zu 20 Prozent in ihre Kalkulation einpreisen, selbst wenn der Netzbetreiber am Ende in geringerem Umfang abregele. „Das erhöht Eigenkapitalanforderungen und Finanzierungskosten, sodass Projekte nicht gebaut oder nur zu höheren Kosten realisiert werden können“, sagte die BEE-Präsidentin dem Handelsblatt.

Denn die Mehrkosten müssen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Projekts einfließen. Das könne dazu führen, dass beispielsweise bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen die Gebotswerte nicht mehr wie in den vergangenen Jahren sinken, sondern wieder anziehen und damit die Systemkosten anheben.

Bei einer Ausschreibung für Windparks bietet ein Projektierer an, zu welcher Vergütung pro Kilowattstunde er das Projekt wirtschaftlich betreiben kann. Wer den niedrigsten Preis bietet, bekommt den Zuschlag. Mehr Abregelungsrisiko bedeutet allerdings weniger sichere Einnahmen bei nahezu unveränderten Kosten; deshalb müssen Projektierer eine höhere Vergütung fordern, wodurch die Gebotspreise und letztlich die Systemkosten steigen können.

Das Thema dürfte Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens werden. In der am 21. September beginnenden Sitzungswoche soll das Netzpaket in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.

Gibt es Alternativen zu der geplanten Regelung? Aurora-Experte Günner verweist auf individuelle Netzanschlussverträge. Sie sorgten für eine bessere Planbarkeit und dienten dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze in Einklang zu bringen, sagt Günner.

Ein individueller Netzanschlussvertrag, im Fachjargon „Flexible Connection Agreement“ (FCA) genannt, regelt, wie eine Anlage – etwa ein Windpark, Batteriespeicher oder Rechenzentrum – an das Stromnetz angeschlossen wird. Dabei kann vereinbart werden, dass der Netzbetreiber den Anschluss bei Netzengpässen zeitweise begrenzt oder abschaltet.

Im Gegenzug erhält der Betreiber oft schneller oder zu geringeren Kosten einen Netzanschluss, trägt aber das Risiko von Einschränkungen. Der Vorteil gegenüber dem geplanten Redispatchvorbehalt: Es gibt individuelle Vereinbarungen, die der konkreten Situation im betreffend Netzgebiet gerecht werden – und keine Pauschalierungen.

Das Netzpaket setzt in besonders belasteten, als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebieten auf den Redispatchvorbehalt. FCAs können eine individuellere Lösung ermöglichen, sind im Kabinettsentwurf des Netzpakets aber nicht als vorrangige Alternative zum Redispatchvorbehalt ausgestaltet.

Günner hält das für falsch: „Es wäre nach unserer Ansicht sinnvoll, stärker auf individuelle Netzanschlussverträge zu setzen. Sie stellen eine bessere Planbarkeit her und dienen dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze in Einklang zu bringen.“

Beim Windpark-Entwickler Alterric heißt es, man lehne den Redispatchvorbehalt ab und setze sich dafür ein, Instrumente wie flexible Netzanschlussverträge zu stärken. „Der Redispatchvorbehalt sollte – wenn daran politisch festgehalten wird – lediglich als Notfallinstrument konzipiert werden“, teilt das Unternehmen mit.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Das Netzpaket wird im Bundestag in erster Lesung behandelt und könnte im weiteren parlamentarischen Prozess noch modifiziert werden.

    Likely · Within weeks

  • Fachleute und Branchenverbände werden weiterhin für individuelle Netzanschlussverträge als Alternative zum Redispatchvorbehalt eintreten.

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wie hoch werden die tatsächlichen Abregelungsverluste in der Praxis sein?
  • Wird der Bundestag das Netzpaket in seiner aktuellen Form verabschieden?
  • Werden individuelle Netzanschlussverträge in der finalen Gesetzgebung stärker berücksichtigt?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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