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Finanzministerium weist Ifo-Vorwurf zu Verteidigungskrediten zurück
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Handelsblatt30 minutes agoPolitics2 min readGermany

Finanzministerium weist Ifo-Vorwurf zu Verteidigungskrediten zurück

Streit um angebliche Zweckentfremdung von Kreditspielräumen für Verteidigung und Infrastruktur im Jahr 2025.

Quick Look

  • Das Bundesfinanzministerium hat die Ifo-Kritik an angeblicher Zweckentfremdung von Verteidigungskrediten für 2025 zurückgewiesen.
  • Das Ifo-Institut errechnete eine Quote von 38,5 Prozent, räumte aber ein, dass kein Rechtsverstoß vorliegt.

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Why It Matters

Das Ifo-Institut untersuchte die Verwendung von Krediten im Rahmen der 2025 eingeführten Bereichsausnahme Verteidigung im Grundgesetz.

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Berlin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Vorwurf des Ifo-Instituts zurückgewiesen, ein erheblicher Teil der neuen Kreditspielräume für Verteidigung sei 2025 „zweckentfremdet“ worden. „Es werden Äpfel mit Birnen verglichen“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag. Das Münchner Wirtschaftsforschungsinstitut verteidigte seine Methodik, räumte aber ein, dass es keinen Rechtsverstoß sehe.

In einer Studie errechnet das Ifo-Institut für 2025 eine „Zweckentfremdungsquote“ von 38,5 Prozent. Demnach wurden von 28,6 Milliarden Euro an zusätzlicher Kreditaufnahme nur 17,6 Milliarden für einen Zuwachs bei den Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr verwendet. Die Differenz von rund elf Milliarden Euro sei nicht in zusätzliche Ausgaben für diesen Bereich geflossen, so die Studie.

Das Ifo-Institut räumte ein, dass eine solche Zusätzlichkeit der Ausgaben keine Vorgabe des Grundgesetzes sei, sondern ein von ihm verwendeter „ökonomischer Indikator“. Anders is das beim schuldenfinanzierten 500-Milliarden-Euro-Sondertopf für Infrastruktur und Klimaneutralität.

Grundlage ist die 2025 im Grundgesetz eingeführte „Bereichsausnahme Verteidigung“. Sie erlaubt dem Bund, Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, durch neue Kredite zu finanzieren.

Das Finanzministerium erklärte daher, die Studie lege damit einen Maßstab an, den der Gesetzgeber nicht vorgesehen habe. Entscheidend sei die im Grundgesetz festgelegte Schwelle von einem Prozent des BIP. Bundestag und Bundesrat hätten mit der Änderung bewusst verhindern wollen, dass die massiv steigenden Verteidigungsausgaben mit Investitionen in Infrastruktur oder Ausgaben für Rente und Gesundheit konkurrierten.

Ifo-Autorin Emilie Höslinger hielt auf Anfrage an dem Begriff „Zweckentfremdung“ fest. Gemeint sei kein Rechtsverstoß, sondern ein ökonomischer Effekt. „Wenn zusätzliche Schulden nicht zu höheren Ausgaben mit dem Zweck führen, für den sie geschaffen wurden, dann verstehen wir das als Zweckentfremdung“, sagte Höslinger der Nachrichtenagentur Reuters.

Zudem bemängelt die Studie, dass auch Ausgaben ohne direkten Verteidigungsbezug über die Bereichsausnahme finanziert würden. Als Beispiel führt sie Investitionen in die Autobahn GmbH in Höhe von 0,9 Milliarden Euro an. Das Finanzministerium verteidigte dies. Deutschland sei zentrale Nato-Drehscheibe, weshalb Teile des Straßen- und Eisenbahnnetzes für militärische Transporte notwendig seien.

Die Bundesregierung sieht sich damit erneut dem Vorwurf ausgesetzt, die Sondervermögen und Ausnahmeregeln auch zur Schaffung von Spielräumen für andere Zwecke zu nutzen. Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte vorige Woche in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages gewarnt, die Bereichsausnahme könne zunehmend zur Finanzierung regulärer Staatsaufgaben genutzt werden. Als Beispiel nannten die Prüfer mit Blick auf die Etatplanung 2027 4,1 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur in die Bereichsausnahme verschoben wurden.

Grünen-Haushaltsexperte Sebastian Schäfer sagte Reuters, die unbegrenzte Kreditmöglichkeit führe im Verteidigungsministerium dazu, dass Prioritäten an Bedeutung verlören, weil alles möglich geworden sei: „Wir brauchen mittelfristig eine deutliche Begrenzung der Bereichsausnahme und die Verteidigungsausgaben müssen in den Kernhaushalt überführt werden.“

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  • Debatte über Begrenzung der Bereichsausnahme im Haushaltsverfahren

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Open Questions

  • Wie werden die Verteidigungsausgaben ab 2027 konkret im Kernhaushalt abgebildet?
  • Werden weitere Infrastrukturprojekte über die Bereichsausnahme finanziert?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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