
Bei einer AfD-Veranstaltung äußerte sich Uwe Steimle kritisch über Friedrich Merz und bezog sich dabei auf Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
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Uwe Steimle äußerte bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau: 'Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.'
Der Kabarettist Uwe Steimle hat nach einem Vorfall bei einer AfD-Veranstaltung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sein Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel sagte der Nachrichtenagentur dpa, Steimle habe sie unterschrieben, »aber nicht, weil sie richtig ist, sondern weil er gespürt hat, dass er in seinem Beruf als politischer Kabarettist etwas berührt hat, was rechtlich zulässig ist, was aber andere verletzt hat.«
Das habe Steimle nicht gewollt. Zuvor hatte die »Bild« über die Erklärung gegenüber dem Enkel des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg berichtet.
Steimle hatte bei der Veranstaltung in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt gesagt: »Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.«
Der Enkel des Hitler-Attentäters von Stauffenberg hatte die Erwähnung seines Großvaters durch Steimle auf der Veranstaltung Mitte Juli scharf kritisiert. »Ich bin sprachlos. Das ist Geschichtsklitterung par excellence«, sagte Karl Graf von Stauffenberg damals der »Bild«. Sein Großvater habe versucht, »Recht, Ordnung und Freiheit wiederherzustellen«. Nun werde dieser »in den Schmutz gezogen – es ist ganz grauenhaft.«
Claus Schenk Graf von Stauffenberg war ein deutscher Wehrmacht-Oberst und zentraler Kopf des militärischen Widerstands gegen Adolf Hitler. Sein Versuch, am 20. Juli 1944 Adolf Hitler umzubringen, scheiterte.
Nun sagte der Enkel der »Bild«: »Ich akzeptiere die Einlassung von Herrn Steimle und begrüße, dass der die Unterlassung unterschrieben hat. Eine öffentliche Entschuldigung hätte ich jedoch für angebracht empfunden. Steimle hat immerhin dem gewählten Bundeskanzler gedroht.«
Nach Steimles Aussagen leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Ermittlungen gegen den Kabarettisten ein.
Man habe ein Verfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, sagte eine Sprecherin dem SPIEGEL. Der Paragraf sanktioniert die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
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Fortführung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.
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