
Hintergrund sind offene Prozesskosten aus einem Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann.
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Krah klagte gegen Böhmermann wegen dessen Behauptung über eine Champagner-Bestellung auf dem Oktoberfest, verlor jedoch vor Gericht.
Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.
Der Haftbefehl geht auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück: Krah wollte Böhmermann die Behauptung verbieten lassen, der Politiker habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Der Moderator hatte eine Zuschrift mit dieser Aussage in seinem Podcast vorgelesen. Das Landgericht Düsseldorf wies seine Unterlassungsklage aber zurück.
Teil der Prozesskosten offenbar nicht bezahlt
Hintergrund des Haftbefehls sind nun laut Spiegel offene Forderungen zu den Prozesskosten. Zunächst habe Böhmermann rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens von Krah eintreiben müssen, aktuell seien weitere knapp 300 Euro offen. Weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten in Chemnitz liegt, sei das dortige Amtsgericht zuständig. Zu einem Gerichtstermin im vergangenen Monat sei Krah nicht erschienen.
Krah hat nach eigenen Angaben in dem Rechtsstreit mit Böhmermann die Prozesskosten bereits im Januar gezahlt. Nun habe er seinen Anwalt um Klärung gebeten, teilte er dem ARD-Hauptstadtstudio mit. Er halte Böhmermann für einen "Widerling" und zahle daher nur nach Prüfung.
Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski erklärte: "Deutschland ist ein Rechtsstaat und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht."
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Antrag auf Aufhebung der Immunität von Krah
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