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BackKeine Betriebspflicht für Oktoberfest-Zelte: Gericht signalisiert Niederlage für Kläger
Keine Betriebspflicht für Oktoberfest-Zelte: Gericht signalisiert Niederlage für Kläger
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Süddeutsche Zeitung19 minutes agoLaw3 min readGermanyView translation

Keine Betriebspflicht für Oktoberfest-Zelte: Gericht signalisiert Niederlage für Kläger

Im Streit um die Vergabe von großen Oktoberfest-Zelten sieht das Bayerische Oberste Landesgericht keine Betriebspflicht und keine EU-weite Ausschreibungspflicht.

Quick Look

  • Laut dem Bayerischen Obersten Landesgericht besteht keine Betriebspflicht für die Zelte des Oktoberfests und folglich keine EU-weite Ausschreibungspflicht.
  • Geklagt hatte der Wirt Egger, dessen Anwälte vor Gericht scharf argumentierten.

AI-generated summary

Why It Matters

Der Wirt Egger klagt gegen die Vergabepraxis und fehlende EU-weite Ausschreibungen für Oktoberfest-Zelte in München.

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Laut Paul Heinrichsmeier, Vorsitzender Richter der Vergabekammer und Vizepräsident des BayObLG, besteht entgegen der Auffassung von Egger und dessen Anwälten keine Betriebspflicht für die Zelte des Oktoberfests. Es liege demnach auch keine Dienstleistungskonzession vor, die vergaberechtlich relevant sei. Die Stadt als Verantwortliche für die Wiesn stelle lediglich den Rahmen für das Volksfest, in dem die Beschicker wirtschaften könnten. Demnach müsse nicht EU-weit ausgeschrieben werden. Entgegen der Argumentation der Klägerseite sieht Heinrichsmeier auch keine „systematische Umgehung“ des Rechts. „Im Ergebnis meinen wir, dass das alles nicht reicht“, so Heinrichsmeier.

Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte wie auch Vertreter der Münchner Brauereien hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.

Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Fall „wirklich schwierige Fragen“ aufwerfe, in seiner vorläufigen Einschätzung ist der Senat dann aber doch klar. Und das, obwohl Heinrichsmeier anmerkt, dass es nicht „ganz glücklich“ gewesen sei, dass die Betriebsvorschrift durch die Stadt erst nach der Klage von Egger geändert und der Hinweis auf die Betriebspflicht gestrichen worden sei. Ebenso, dass an einer Stelle noch immer stehe, dass eine vorzeitige Schließung nur aus „triftigen Gründen“ erfolgen dürfe. Das sei wohl in der Tat „ein Versehen“, so Heinrichsmeier.

„Nicht glücklich“ sei zudem, dass Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD) in einer Sitzung gesagt habe, das sich aus den Öffnungszeiten der Wiesn eine Betriebspflicht ergebe. Die Einwände der Klägerseite sowie auch diese Widersprüche sind aus Sicht des Gerichts jedoch nicht „durchgreifend“. In der Gesamtbetrachtung bleibe es dabei: Es gelte keine vertraglich festgelegte Betriebspflicht.

Der Wirt erschien mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor

Eine Argumentation, der sich die Anwälte von Kläger Egger, der während der Verhandlung lächelt und schweigt, verwehren. Der Wirt war mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschienen. Die vorgebrachten Argumente des Gerichts seien im Einzelnen „nicht überzeugend“, sagt etwa Anwalt Bernhard Stolz. Sie seien „unvertretbar“ und „unhaltbar“. Sein Kollege Benno Ziegler bemüht eine Schautafel, anhand der er vor Gericht illustrieren will, dass eine vermeintlich nicht vorhandene Betriebspflicht bei einer Überfüllung, wie es sie im vergangenen Jahr gegeben hat, reale Folgen für die Menschen auf dem Oktoberfest haben könnte. „Um ein Haar wären dort Menschen gestorben“, so Ziegler. Ergo: Ohne Betriebspflicht keine Sicherheit. Er sieht in dem bestehenden Sicherheitskonzept deshalb einen Beweis dafür, dass es sehr wohl eine Betriebspflicht gebe.

Rechtsanwalt Marco König, spezialisiert auf Vergaberecht, der die Stadt vertritt, betont wiederum: Eine Betriebspflicht habe nie wirklich bestanden – und „jetzt definitiv nicht mehr“. Das allerdings bedeute nicht, dass es kein Sicherheitskonzept gebe. Tatsächlich würden die Wirte auch genau daran gemessen. Auch Michael F. Schottenhamel, der als betroffener Wiesnwirt mit Anwälten beigeladen ist, betont: Die Zelte seien in das Sicherheitskonzept eingebunden. Schottenhamel, der im Gerichtssaal an diesem Tag neben Egger der einzige anwesende Wiesnwirt ist, betont: Die Öffnungszeiten seien weniger eine Pflicht als ein Recht. Ginge es nach ihm, hätte sein Zelt nämlich noch länger geöffnet.

Der Vorsitzende Richter Heinrichsmeier signalisiert während der Verhandlung, dass er sämtliche Argumente abwägen werde – das Sicherheitskonzept allerdings wolle man nicht genauer untersuchen. Dafür sehe er gegenwärtig keine Erfordernis, sagt er.

Offen bleibt an diesem Freitag die Frage des Streitwerts. Der bemisst sich am Umsatz der Zelte, angenommen werden vom Gericht je zehn Millionen Euro pro Zelt. Dies wären bei den zwei betroffenen Zelten – Schottenhamel und Paulaner – 20 Millionen Euro. Eggers Anwalt Stolz regte an, nur ein Zelt als Grundlage für die Festlegung des Streitwerts zu nehmen. Schließlich sei es seinem Mandanten ja trotz zweier Bewerbungen immer nur darum gegangen, ein Zelt zu bekommen, „darum geht’s“.

Egger betrieb früher ein kleines Zelt – die „Münchner Stubn“ – auf dem Oktoberfest und hatte sich vergebens um ein großes Zelt beworben. Er hatte auch dieses Jahr den Zuschlag für die „Münchner Stubn“ bekommen, lehnte aber ab. Weil er auch bei der Vergabe eines Zeltes auf dem traditionellen Teil des Volksfestes, der Oidn Wiesn, leer ausging, läuft parallel ein Klageverfahren am Münchner Verwaltungsgericht. Dort ist allerdings nach Gerichtsangaben noch kein Verhandlungstermin angesetzt. Auf dem Oktoberfest werden – jenseits der Oidn Wiesn – alljährlich 14 große Bierzelte und 21 kleine aufgebaut.

Da das BayObLG die letzte Instanz für Egger und sein Anwaltsteam ist, stellen sich Prozessbeobachter die Frage, wie es weitergehen könnte. Theoretisch könnte der Fall nun noch an das Verwaltungsgericht gehen, wo der Fall Schützenlisl, dessen Vergabe Egger ebenfalls in Zweifel gezogen hatte, anhängt. Da die Klägerseite, so Heinreichsmeier, aber eine europaweite Ausschreibung anstrebe, sei den Antragstellern wohl mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts letztlich auch nicht geholfen.

Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts soll am 16. Oktober verkündet werden, dann wieder im eigentlichen Gerichtssitz in der Schleißheimer Straße, nicht im Hochsicherheitsgerichtssaal in Stadelheim wie am Freitag. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel, allenfalls könnten Eggers Anwälte noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Sollte der Senat die Sache am Ende doch dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts am 16. Oktober

    Very likely · Within days

Open Questions

  • Wie fällt die endgültige Entscheidung des Gerichts am 16. Oktober aus?
  • Wird das Verfahren an den EuGH oder das Bundesverfassungsgericht weitergezogen?

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This article was originally published by Süddeutsche Zeitung.

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