Kritik an geplanter Bundesstaatsanwaltschaft: OLG-Präsidenten und Generalprokuratur warnen vor Systemverschlechterung
Quick Look
- OLG-Präsidenten und die Generalprokuratur kritisieren den Entwurf für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft in Österreich.
- Sie sehen die geplante parlamentarische Kontrolle als verfassungswidrig, befürchten parteipolitische Besetzung der Führungsspitze und warnen vor Überlastung und Lähmung der Behörde aufgrund unklarer Zuständigkeiten und personeller Unterbesetzung.
- Zudem wird die geplante sechsjährige Amtszeit mit zweijährigem Vorsitzwechsel als schädlich für Führungswissen und internationale Kontakte bezeichnet.
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Why It Matters
Die Generalprokuratur ist eine Besonderheit des österreichischen Justizsystems: Sie führt selbst keine Ermittlungen und erhebt auch keine Anklagen. Vielmehr tritt sie als Rechtswahrerin auf, die am Obersten Gerichtshof über eine gesetzeskonforme Anwendung des Strafrechts wacht und bislang außerhalb der üblichen Hierarchie von Ministerium und Staatsanwaltschaften steht.
Kritisch sehen sie primär die geplante parlamentarische Kontrolle der neuen Behörde, die nach den Entwürfen auch laufende Ermittlungsverfahren umfassen soll. Deren Kontrolle falle im Sinne der Gewaltenteilung ausschließlich in die Zuständigkeit unabhängiger Gerichte, argumentierten die OLG-Präsidenten. Zudem drohe der Auswahlprozess für die Führungsspitze der neuen Behörde zum parteipolitischen Spielball zu werden.
Künftig soll eine neue Bundesstaatsanwaltschaft diese Aufsicht ausüben und zugleich die bisherigen Aufgaben der Generalprokuratur übernehmen. Diese ist eine Besonderheit des österreichischen Justizsystems: Sie führt selbst keine Ermittlungen und erhebt auch keine Anklagen. Vielmehr tritt sie als Rechtswahrerin auf, die am Obersten Gerichtshof über eine gesetzeskonforme Anwendung des Strafrechts wacht und bislang außerhalb der üblichen Hierarchie von Ministerium und Staatsanwaltschaften steht.
Generalprokuratur warnt vor Verschlechterung des Systems
Genau diese geplante Zusammenlegung der Aufgaben steht in der Kritik. Widerstand kommt dabei nicht nur aus den Oberlandesgerichten, sondern auch von der höchsten staatsanwaltschaftlichen Behörde Landes.
Statt die Justiz zu stärken, drohe eine Verschlechterung des bestehenden Systems, erklärte die am Obersten Gerichtshof angesiedelte Generalprokuratur vergangene Woche in einer Stellungnahme. Zwar unterstütze man das Ziel, die Ermittlungsbehörden vollständig von politischem Einfluss zu entkoppeln. Der vorliegende Entwurf verfehle dies jedoch. Vielmehr drohe die neue Behörde durch unklare Zuständigkeiten und eine zu geringe personelle Ausstattung überlastet und letztlich gelähmt zu werden.
Die Generalprokuratur lehnt zudem die geplante Führungsstruktur ab. Die drei Mitglieder der neuen Behörde sollen lediglich für sechs Jahre ernannt werden, wobei der Vorsitz alle zwei Jahre wechselt. Ein solches Rotationsprinzip vernichte Führungswissen und erschwere den Aufbau internationaler den Aufbau internationaler Kontakte.
Scharfe Kritik übt die Behörde auch an der geplanten Auswahlkommission für das neue Spitzenpersonal: Dass in dieser keine Vertreter der Staatsanwaltschaften vorgesehen seien, sei sachfremd und systemwidrig. Zudem sei der Name »Bundesstaatsanwaltschaft« verfehlt, da Österreich keine Trennung in Bundes- und Landesbehörden kenne. International üblicher sei der Begriff »Generalstaatsanwaltschaft«.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Der Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft wird voraussichtlich überarbeitet, um die Bedenken der Generalprokuratur und der OLG-Präsidenten zu adressieren.
Likely · Within months
Open Questions
- Wie soll die personelle Ausstattung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aussehen?
- Welche konkreten Änderungen sind an der Führungsstruktur geplant, um die Kritik der Generalprokuratur zu adressieren?
- Wie wird die Unabhängigkeit der neuen Behörde vor politischem Einfluss sichergestellt, wenn die Führungsspitze alle zwei Jahre wechselt?






