Kritische Infrastruktur: Was das KRITIS-Dachgesetz leistet und wo Lücken bleiben
Quick Look
- Das KRITIS-Dachgesetz stärkt die Resilienz kritischer Infrastrukturen, weist jedoch Schwachstellen auf.
- Nach jüngsten Sabotageakten in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden Forderungen nach klareren Zuständigkeiten und erweiterten Abwehrmaßnahmen laut.
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Why It Matters
Das KRITIS-Dachgesetz ist im März in Kraft getreten und soll Betreiber kritischer Infrastrukturen zu mehr Schutzmaßnahmen verpflichten.
Es stimmt nicht, dass Politik, Sicherheitskräfte und Unternehmen aus früheren Anschlägen auf die kritische Infrastruktur nichts gelernt hätten. Das KRITIS-Dachgesetz ist seit März in Kraft und hat das Potential, die Resilienz zu stärken. Es verpflichtet die Betreiber von kritischer Infrastruktur unter anderem zu mehr Zäunen, Kameras und Alarmanlagen. Zudem ermöglicht es ihnen, sicherheitsrelevante Daten aus dem Internet zu löschen.
Ja, das Gesetz kam spät, die Fristen sind möglicherweise zu lang, die Schwellenwerte für die Anlagen zu hoch, sodass sich Schutzlücken auftun. Auch ist die Kritik der Unternehmen berechtigt, dass sie zu üppigen Investitionen verdonnert werden, während sich die öffentliche Hand zurückhält. Aber ein Anfang ist gemacht. Nachbesserungen sind sinnvoll, und leider dauert es noch, bis die Neuerungen greifen.
Warum kommt es überhaupt zur Sabotage?
Die Öffentlichkeit bekommt vereitelte Anschläge zumeist gar nicht mit. Bekannt werden Angriffe, wenn sie sich nicht verhindern lassen, wie jetzt in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Schlimmeres wurde dort verhütet, weil die Redundanzsysteme der Stromnetze griffen. Dafür sind die Betreiber zu loben. Zu hinterfragen ist indes, warum die Sabotage überhaupt stattfinden konnte.
Ein Grunddilemma besteht im Zuständigkeitsgerangel, zum einen zwischen Betreibern und Staat, zum anderen zwischen Bund und Ländern. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg preschen mit eigenen Initiativen voran. Besser wäre es, nationale Regeln zu schaffen, die lokal angepasst werden können.
Der Elefant im Raum wird oft ignoriert: Wer holt die Drohnen vom Himmel, wer zerstört die Sprengsätze? Natürlich in erster Linie die Polizei. Aber auch die Unternehmen – oder spezielle Dienstleister – sollten dazu ermächtigt werden, desgleichen die Bundeswehr.
Die Kosten sollte der Steuerzahler tragen, auch Versicherungen sind denkbar. Legte man die Lasten auf die Verbraucher um, etwa über die Netzentgelte, müssten diese an andere Stelle sinken, damit die Strompreise nicht noch weiter steigen. Denkbar wäre es, Steuern und Umlagen zu verringern – vor allem solche, die dem fehlgesteuerten Ökostromausbau zu verdanken sind.
Open Questions
- Wie sollen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden?
- Wer trägt die Hauptlast der Kosten für Drohnen- und Sprengstoffabwehr?




