
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plant eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, um Entscheidungsprozesse in Unternehmen zu beschleunigen.
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Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung von Arbeitnehmern. Laut IW-Studie haben aktuell nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat.
Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können. »Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden«, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.
Konkret will die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter anderem, »bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand stellen«. In dem BDA-Papier wird die Mitbestimmung der Betriebsräte bei »sozialen Angelegenheiten« als »oft schleppend« bezeichnet. So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz »in gefährlicher Weise ausgebremst«.
Notwendig sei eine »einseitige Regelungsbefugnis« für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter. In solchen Eilfällen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen.
»Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung«, sagte Dulger. »Für Unternehmen muss es möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.«
Grundsätzlich hält das BDA-Papier fest: »Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden.« Dazu sollen Fristen für Einigungen und Mitbestimmung der Betriebsräte gesetzt werden.
Derzeit könne »der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren«, monieren die Arbeitgeber.
Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen. Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie »rechtssicher« allein entscheiden können. Betriebsräte könnten nachträglich kontrollieren.
Außerdem wünschen sie sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten. Statt nur in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in »betrieblichen Strukturvereinbarungen« organisieren können. Zudem sollen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden.
Betriebsräte sollten die Interessen der Beschäftigten einbringen, sie seien aber keine »Co-Manager», sagte Dulger. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen nur verzögerten, müssten auf den Prüfstand.
Die Vorschläge dürften bei Gewerkschaften auf Widerstand stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vorwiegend große Unternehmen. Nur noch jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft wird von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es laut IW noch jeder zweite.
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Widerstand der Gewerkschaften gegen die BDA-Vorschläge
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