
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen Urlauber mehr als ein Handgepäck kostenlos mitnehmen, solange die Maße eingehalten werden.
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Hintergrund des Urteils ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 zum Handgepäck als unverzichtbarem Bestandteil.
Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, kennt das Phänomen: Die Flugbuchung sieht nur auf den ersten Blick günstig aus. Mit mehreren Handgepäckstücken schnellt der Flugpreis aber schnell nach oben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen Urlauber mehr als ein Handgepäck kostenlos in die Kabine mitnehmen.
Klage gegen spanische Airline erfolgreich
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die spanische Airline Vueling. Die Fluglinie fliegt auch von vielen deutschen Flughäfen nach Spanien - zum Beispiel von Stuttgart, Hamburg oder München. Wer bei Vueling einen Flug bucht, erhält laut Webseite "ein Handgepäckstück" kostenfrei. Dieses muss unter den Vordersitz passen, es darf maximal 40x30x20cm groß sein. Wer einen Handgepäckskoffer mit an Bord nehmen will, muss laut Airline extra zahlen. Das soll auch dann gelten, wenn Passagiere nur eine zweite kleine Tasche dabeihaben.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin eine unzulässige Diskriminierung und klagte gegen Vueling. Die Argumentation der Verbraucherschützer: Es kann keinen Unterschied machen, wie viele Handgepäckstücke mit an Bord genommen werden - solange die Gepäckstücke zusammen das zulässige Maß einhalten.
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage statt. Vueling darf die bisherige Handgepäcksklausel nicht mehr verwenden. Die Richter sahen keinen Grund, weshalb Passagiere nicht auch zwei oder mehr Taschen kostenlos mit an Bord nehmen können - solange sie zusammen unter den Vordersitz passen. Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu. Hiergegen kann Vueling Beschwerde einlegen. Die Erfolgschancen in solchen Fällen sind in der Regel eher gering.
Handgepäck ist unverzichtbarer Teil der Reise
Hintergrund des Urteils aus Hamm ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Damals hatte das höchste Gericht der Europäischen Union entschieden, dass Handgepäck "unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen" ist. Demnach darf eine Fluglinie keine gesonderten Gebühren für Handgepäck verlangen, wenn "sein Gewicht und seine Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen".
Wie schwer und groß ein Handgepäck genau sein darf, steht jedoch nicht eindeutig fest.
Keine Auswirkungen hat das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf Gebühren für zusätzliches oder zu schweres Gepäck am Check-in-Schalter. Hier hatte bereits im Jahr 2014 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Passagiere zusätzlich zur Kasse gebeten werden dürfen. Der Grund dafür: Im Gegensatz zum Handgepäck entstehen der Airline zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Mitarbeiter zum Einladen.
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Vueling legt Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision ein
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