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Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) ist in Kraft getreten und bietet neuen rechtlichen Rahmen für die Asylpolitik der Mitgliedsstaaten. Rheinland-Pfalz nutzt diese Möglichkeit, um eigene Maßnahmen zu verschärfen, insbesondere hinsichtlich der Meldefristen und der Kontrolle von Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen.
Im Nachgang des Inkrafttretens des neuen europäischen Asylsystems plant Rheinland-Pfalz einige Schritte in der eigenen Asylpolitik. Vorgesehen sei, die Frist, ab wann Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung des Landes (AfA) als abgängig gelten, zu verkürzen, kündigte Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) in Mainz an.
Bisher gelten in Rheinland-Pfalz Bewohner von AfAs als abgängig, wenn sie mehr als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren. Das soll auf zwei Tage verkürzt werden. Abgängige Personen werden der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und bekommen keine staatlichen Leistungen mehr.
Die allermeisten abgängigen Bewohner sind ausreisepflichtig
Laut dem Innenministerium in Mainz wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 5. August 2026 rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind dem Ministerium zufolge ausreisepflichtig.
Mit einer neuen Software soll Herber zufolge in Zukunft außerdem die Datenlage verbessert werden. Es gehe darum, wie Menschen in den Einrichtungen besser kontrolliert werden könnten und wie dafür gesorgt werden könne, dass diese die Einrichtungen nicht unkontrolliert verlassen. Das Thema wird heute auch den Innenausschuss des Landtages beschäftigen.
Sekundärmigrationszentrum geplant
Herber verwies vorab auch darauf, dass mit dem in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) der Aufbau sogenannter Sekundärmigrationszentren möglich sei. Rheinland-Pfalz wolle die Voraussetzungen für die Entstehung eines solchen Zentrums schaffen, das in einer bestehenden AfA-Einrichtung Platz finden soll.
Gedacht sind diese Zentren für Geflüchtete, die zuerst in einem anderen europäischen Land EU-Boden betreten haben, für deren Asylverfahren also eigentlich ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist oder die dort bereits einen Schutzstatus erlangt haben. «Diese Menschen werden wir dann mit möglichen mehr verfahrenssichernden Maßnahmen belegen und dann in Einrichtungen unterbringen, um sie wieder zurückzuführen in die Länder, die zuständig sind», sagte Herber.
Das Innenministerium betonte, Rheinland-Pfalz nutze die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch Geas, um etwa Verfahren besser zu steuern oder Pflichtverletzungen konsequenter zu begegnen, etwa mit verschärften Meldeauflagen oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bis hin zu einer sogenannten Asylverfahrenshaft. Für solche Schritte müsse jedoch stets der Einzelfall betrachtet werden, betonte Herber.
AI outlook — possibilities, not facts
Die Verkürzung der Abgängigerklärungsfrist von drei auf zwei Tage wird zu einer Zunahme der gemeldeten abgängigen Personen führen.
Likely · Within months
Der Aufbau eines Sekundärmigrationszentrums in einer bestehenden Aufnahmeeinrichtung wird die Rückführung von Personen in die zuständigen EU-Mitgliedsstaaten erleichtern.
Possible · Within months
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