Nach den Landtagswahlen fordern die Landräte eine Verschlankung der Verwaltungsstruktur und eine stärkere finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen.
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Sachsen-Anhalt hat die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise in Deutschland. Seit 2024 liegt eine Verfassungsbeschwerde zur finanziellen Mindestausstattung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag haben Sachsen-Anhalts Landräte Forderungen an die künftige Landesregierung formuliert. In zehn Kernforderungen sprechen sich die Verwaltungschefs dafür aus, Kompetenzen und Entscheidungsmacht stärker auf die kommunale Ebene zu verlagern – weg von Landesbehörden, hin zu Landkreisen und Gemeinden.
Individuelle Investitionsbudgets anstelle zahlreicher einzelner Förderprogramme sollten für weniger Bürokratie und mehr Handlungsfähigkeit vor Ort führen. «Die Kommunen wissen selbst am besten, welche Investitionen vor Ort am drängendsten sind», sagte Ariane Berger, Geschäftsführerin des Landkreistages zum Abschluss der Landräte-Konferenz in Wittenberg. «Mehr Beinfreiheit für die kommunale Ebene – das ist der beste Demokratieschutz, den Sie sich vorstellen können.»
Konkretestes Beispiel ist die Forderung nach einer vereinfachten, zweistufigen Verwaltungsstruktur nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins, so Berger weiter. Eine Aufsicht durch das Landesverwaltungsamt als oberste kommunale Aufsichtsbehörde sollte aus Sicht der Landräte entfallen. Christian Tylsch, CDU-Landrat des Landkreises Wittenberg, begründete dies so: «Unser Land ist zu klein für drei Verwaltungsebenen, bei denen Ministerium, Mittelinstanz und Kommunen an derselben Aufgabe arbeiten. Das können und wollen wir uns nicht mehr leisten.»
Die aktuelle Landesregierung prüft bereits seit längerem eine Reform der Verwaltungsstruktur im Land. Im Wahlkampf hatte der CDU-Spitzenkandidat und geschäftsführende Ministerpräsident Sven Schulze immer wieder betont, die Personalausgaben für Verwaltung in Sachsen-Anhalt senken zu wollen.
In ihrem Forderungspapier beziffern die Landkreise Sachsen-Anhalts Pro-Kopf-Verschuldung auf 304 Euro - der höchste Wert bundesweit. Insbesondere im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe müsse die Kostenspirale durch Sozialstaatsreformen gestoppt werden, so Steve Kanitz, SPD-Landtrat im Altmarkkreis Salzwedel.
Nach dem Grundsatz «Wer bestellt, bezahlt», müssten Bund und Land außerdem für die Aufgaben bezahlen, die sie den Kommunen und Kreisen übertragen. «Wenn es erforderlich wird, verteidigen wir die Rechte der Landkreise auch mit den rechtsstaatlichen Mitteln», so Landkreistagspräsident Götz Ulrich, CDU-Landrat im Burgenlandkreis.
Seit 2024 läuft eine Verfassungsbeschwerde der Landkreise Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Darin geht es um die Frage, ob die Landkreise einen rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung haben.
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Verfassungsgericht entscheidet über finanzielle Mindestausstattung der Landkreise.
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