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Back|Verfassungsschutz und AfD: Befugnisse, Kontrollen und Risiken bei Regierungsbeteiligung
Verfassungsschutz und AfD: Befugnisse, Kontrollen und Risiken bei Regierungsbeteiligung
Politics
Tagesschau Inland·30 minutes ago·Politics·4 min read·🇩🇪Germany

Verfassungsschutz und AfD: Befugnisse, Kontrollen und Risiken bei Regierungsbeteiligung

Wie der Inlandsnachrichtendienst arbeitet, welche Rolle Innenminister spielen und welche Bedenken Experten hinsichtlich eines möglichen Informationsabflusses äußern.

Quick Look

  • Der Verfassungsschutz schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
  • Bei einer AfD-Regierungsbeteiligung, etwa durch einen Innenminister, könnten Befugnisse zur Beobachtung eingeschränkt werden.
  • Experten warnen vor Risiken beim Informationsaustausch.

AI-generated summary

Why It Matters

Der Verfassungsschutz dient als Inlandsnachrichtendienst zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Er untersteht den Innenministerien von Bund und Ländern.

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Als nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz geschaffen wurde, wollte man sicherstellen, dass sich Entwicklungen wie das Scheitern der Weimarer Republik und die anschließende Gewaltherrschaft des NS-Regimes in Deutschland niemals wiederholen können. Deutschland sollte eine "wehrhafte Demokratie" sein.

Dazu sieht das Grundgesetz verschiedene Mechanismen vor, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Beispielsweise den Verfassungsschutz, der auch als "Frühwarnsystem der Demokratie" bezeichnet wird.

In Deutschland gibt es auf Bundesebene das Bundesamt für Verfassungsschutz und zusätzlich in jedem Bundesland ein Landesamt oder eine Abteilung für Verfassungsschutz. Diese 17 Stellen bilden insgesamt den Verfassungsschutz. Die Landesbehörden beobachten dabei extremistische Gruppierungen in den Ländern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert und unterstützt die Arbeit der Länder und beobachtet selbst extremistische Bestrebungen, die bundesweite Bedeutung haben.

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, als Inlandnachrichtendienst die Grundprinzipien der Verfassung zu schützen. Dazu gehört laut Gesetz vor allem "die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen". Und zwar unter anderem über "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind" - also zum Beispiel gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde.

Es geht in der Praxis vor allem um die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischem Extremismus oder auch Spionage- und Cyberabwehr.

Im Bereich Rechtsextremismus beobachtet der Verfassungsschutz auch den Bundesverband und die meisten Landesverbände der AfD. Konkret heißt das: Der Verfassungsschutz sammelt Informationen zu den Landesverbänden und ihren Mitgliedern und wertet diese aus. Dazu werden zum einen öffentlich verfügbare Quellen genutzt. Als Inlandsnachrichtendienst kann der Verfassungsschutz aber auch einzelne Personen verdeckt observieren, unter engen rechtlichen Voraussetzungen ihre Handys oder Computer überwachen oder sogenannte Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen.

Welche Mittel der Verfassungsschutz in welchem Umfang einsetzen darf, hängt davon ab, wie die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind. Dazu werden die Gruppierungen eingestuft. So ist die AfD in vielen Bundesländern als "Verdachtsfall" eingestuft, in einigen Bundesländern - und so auch in Sachsen-Anhalt - als gesichert rechtsextremistisch.

Bereits der Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, AfD-Mitglieder zu überwachen. Bei AfD-Mitgliedern von Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, sind die Möglichkeiten noch weitergehend. Für die Beobachtung speziell von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht allerdings hohe Hürden aufgestellt.

Bei allem, was der Verfassungsschutz tut, gilt wie bei allen staatlichen Behörden: Er ist an Recht und Gesetz gebunden. Daraus folgt: Unabhängige Gerichte können seine Arbeit überprüfen. Deshalb klagt die AfD vor vielen Gerichten in ganz Deutschland gegen ihre Einstufungen. Außerdem kontrollieren auch der Bundestag und die Landtage den Verfassungsschutz, dort gibt es verschiedene Kontrollgremien.

Der Verfassungsschutz untersteht sowohl beim Bund als auch in den Ländern den jeweiligen Innenministerien. Er wird vom Innenministerium beaufsichtigt, und der Innenminister kann dem Verfassungsschutz Weisungen geben. So könnte ein AfD-Innenminister in Sachsen-Anhalt womöglich anweisen, welche Gruppierungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Auch könnte er anweisen, dass der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt nicht mehr als gesichert rechtsextrem bewertet wird und nicht mehr beobachtet werden darf.

Aber: Hier könnte dann der Bund einspringen, also das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben nämlich grundsätzlich dieselben Aufgaben. Nimmt eine Landesbehörde diese Aufgaben oder Teile dieser Aufgaben nicht mehr wahr, kann der Bund diese Aufgaben übernehmen. Wenn also der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt im Bereich Rechtsextremismus - oder auch in anderen Bereichen - seine Arbeit nicht mehr leisten würde, könnte diese Arbeit der Bund übernehmen.

Was ein AfD-Innenminister direkt tun könnte: den Leiter des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt austauschen. Der ist nämlich ein sogenannter politischer Beamter. Politische Beamte können von der Regierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Für die übrigen Mitarbeiter in der Verfassungsschutzbehörde gilt das aber nicht, die können als Beamte oder Tarifbeschäftigte gar nicht oder zumindest nicht so leicht entlassen werden. Da gibt es rechtlich hohe Hürden.

Ein weiterer Teil der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden ist der Austausch über den gemeinsamen Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Denn Zusammenhänge werden oftmals erst deutlich, wenn Informationen aus möglichst vielen Quellen genutzt werden können. Dabei gilt das sogenannte Kooperationsgebot: Informiert werden immer nur die Stellen, die die Information brauchen.

Der Informationsaustausch macht Verfassungsschützern mit Blick auf eine mögliche AfD-Regierung und insbesondere einen AfD-Innenminister schon seit einigen Monaten Sorgen. Diese Sorge teilt auch Luca Manns, Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln. Gefahrenpotenzial sieht er insbesondere beim gemeinsamen Informationsportal NADIS und den Abwehrzentren. "Zumindest das Risiko dafür, dass Daten über die Beobachtung Rechtsextremer und russischer Spione abfließen, dürfte durch die bekannten Nähebeziehungen zu AfD-Politikern steigen."

Es liege zwar immer im Ermessen der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, welche Information sie mit wem teilt. "Man wird also besonders sensible Erkenntnisse wahrscheinlich künftig zurückhaltender teilen und mehr auf dem kleinen Dienstwege untereinander arbeiten", schätzt Manns. Im Rahmen der ersten Stufe, der direkten Übermittlung zwischen Verfassungsschutzbehörden, wären dadurch schon viele Gefahren gebannt.

Aber in NADIS stünden Millionen Datensätze zur Verfügung - und man könne auch in einem Abwehrzentrum den Kollegen aus Sachsen-Anhalt nicht einfach vor die Tür schicken. Auf diese Mittel wird der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt nach Ansicht Manns' zumindest so lange weiter zugreifen können, bis das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Land einen Geheimnisverrat nachweisen könnte. Eine "Wunderlösung für dieses Problem" sieht Manns aktuell nicht.

Open Questions

  • ?Wie reagiert das Bundesamt bei konkretem Geheimnisverrat durch Landesbehörden?
  • ?Welche rechtlichen Hürden verhindern den Austausch bei NADIS?

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This article was originally published by Tagesschau Inland.

Quick Look

  • Der Verfassungsschutz schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
  • Bei einer AfD-Regierungsbeteiligung, etwa durch einen Innenminister, könnten Befugnisse zur Beobachtung eingeschränkt werden.
  • Experten warnen vor Risiken beim Informationsaustausch.

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