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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, um die Mitbestimmung von Betriebsräten in Krisen und beim Unternehmensumbau zu beschränken und zu beschleunigen.
Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können. «Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden», forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.
Konkret fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter anderem, «bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand zu stellen». Die Mitbestimmung bei «sozialen Angelegenheiten» sei oft schleppend. So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz «in gefährlicher Weise ausgebremst», heißt es in einem BDA-Papier.
«Einseitige Regelungsbefugnis»
Notwendig sei eine «einseitige Regelungsbefugnis» für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter. In solchen Eilfällen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen.
«Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung», sagte Dulger. «Für Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.»
Klage über Verzögerungen
Grundsätzlich hält das BDA-Papier fest: «Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden.» Dazu sollen für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden.
Derzeit könne «der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren», monieren die Arbeitgeber.
Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen. Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie «rechtssicher» allein entscheiden können. Betriebsräte könnten nachträglich kontrollieren.
Nur noch wenige Betriebsräte
Außerdem wünschen sie sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten. Statt nur in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in «betrieblichen Strukturvereinbarungen» organisieren können. Zudem sollen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden.
Betriebsräte sollten die Interessen der Beschäftigten einbringen, sie seien aber keine «Co-Manager», sagte Dulger. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen nur verzögerten, müssten auf den Prüfstand.
Die Vorschläge dürften bei Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vor allem große Unternehmen. Nur noch jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft wird noch von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es laut IW noch jeder zweite.

Software-Aktien haben im zweiten Halbjahr starke Zuwächse verzeichnet: SAP-Aktien in Deutschland legten fast 40 Prozent zu, Salesforce in den USA stieg um 65 Prozent und der Branchenindex S&P Software & Services Select Industry gewann 18 Prozent. Anlegerbedenken wegen KI haben sich gelegt, da Quartalszahlen keine Bedrohung des Geschäftsmodells zeigen.

Ryanair erwartet wegen des Iran-Kriegs und gestiegener Ölpreise im Geschäftsjahr 2027 weniger als die bisher geplanten 216 Millionen Passagiere und einen Gewinn unter dem Rekordwert von 2,2 Milliarden Euro aus 2026. Die Fluggesellschaft passt die Winterkapazität an, um Kosten zu begrenzen, während die gesamte Flugbranche unter geopolitischen Risiken, Lieferengpässen und dünnen Gewinnmargen leidet.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, um die Mitbestimmung der Betriebsräte in dringenden Fällen zu beschränken und Arbeitgebern einseitige Entscheidungsbefugnisse zu geben. Ziel ist, Unternehmen in Krisen und beim Umbau schneller und weniger bürokratisch handeln zu lassen.

Der US-amerikanische Fahrdienstleister Uber plant den Abbau von rund 3.300 Stellen, etwa zehn Prozent der weltweiten Belegschaft, vor allem im Führungsbereich. Der Stellenabbau erfolgt im Rahmen eines Konzernumbaus, um Managementebenen zu verschlanken und schneller entscheiden zu können. Das eingesparte Geld soll in das Kerngeschäft mit Fahrdiensten, Essenslieferungen und dem Robotaxi-Geschäft fließen. Uber hatte zuvor die Übernahme von Delivery Hero vorangetrieben und plant Investitionen von mehr als zehn Milliarden US-Dollar in Robotaxi-Partnerschaften.

Die großen Indizes an der Wall Street erholten sich nach zwei Verlusttagen, während der Stellenaufbau in der US-Privatwirtschaft im August auf 38.000 Jobs sank – deutlich unter den Erwartungen von 48.000. Marktteilnehmer deuten dies als Hinweis auf eine mögliche Zinspause der Federal Reserve.

Autohaus König, ein großer Autohändler mit rund 80 Standorten und über 1200 Mitarbeitenden in Deutschland, hat Insolvenz angemeldet. Laut einem Bericht der »Welt« beliefen sich die fälligen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Anmeldung auf mehr als 212 Millionen Euro. Die Mehrheitsgesellschafterin Dagmar König suchte zuletzt nach einem Käufer für ihre Anteile, während der Geschäftsbetrieb zunächst weiterlaufen soll.