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Die Schweizer Polizei hat den Angriff auf eine Techno-Veranstaltung im Kanton Aargau zunächst untersucht und später als Amoklauf eingestuft. Der Tatverdächtige feuerte mit einer Kalaschnikow und später einer Pistole ab.
Die Schweizer Polizei bezeichnet den tödlichen Angriff bei einem Rave im Kanton Aargau inzwischen als Amoklauf. Mehr als 40 Schüsse habe der Tatverdächtige in der Nacht zu Sonntag bei der Techno-Veranstaltung abgegeben, so die Polizei. Zunächst habe er mit einer Kalaschnikow wahllos auf Menschen geschossen, dann mit einer Pistole auf ein Auto.
Knapp 24 Stunden nach der Tat war der 43 Jahre alten Schweizer dann festgenommen worden. Die Polizei geht nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Einzeltäter aus. Es gebe keinerlei Hinweise auf weitere tatbeteiligte Personen, sagte Polizeichef Michael Leupold. Im Zusammenhang mit dieser Tat bestehe keine Gefahr für die Bevölkerung.
Zum Motiv habe sich der Mann noch nicht geäußert. Die persönlichen Angaben, der er gemacht habe, ließen aber den Schluss zu, dass er psychische Probleme gehabt habe, so die Polizei.
Deutsche erlitt Streifschüsse
Eine 22 Jahre alte Frau war auf dem Gelände des Aargauischen Rennvereins durch die Schüsse gestorben. Fünf Menschen zwischen 24 und 31 Jahren wurden verletzt. Eine weitere Person hatte sich nach Angaben der Polizei am Montag mit Verletzungen durch einen "Abpraller" gemeldet, wie der Polizeichef mitteilte. Zwei Verletzte werden laut Polizei noch im Krankenhaus behandelt.
Unter den Verletzten ist auch eine Deutsche. Sie sprach im Interview mit der Zeitung Blick von zwei Streifschüssen. Alle Opfer leben in der Schweiz.
Großfahndung nach Täter
Kurz nach der Tat war zunächst unklar, ob es einen oder mehrere Täter gab. Die Polizei löste eine Großfahndung aus, an der auch deutsche Behörden beteiligt waren. Der Tatort liegt rund 25 Kilometer südlich von Bad Säckingen in Baden-Württemberg.
Am Anfang war in verschiedene Richtungen ermittelt worden: Sowohl ein Amoklauf als auch eine Terrortat oder eine Abrechnung im kriminellen Milieu waren in Betracht gezogen worden. Auf die Spur des mutmaßlichen Täters kam die Polizei durch einen Zeugen.
Mit Informationen von Sandra Biegger, ARD-Studio Genf.
AI outlook — possibilities, not facts
Die Polizei wird die psychische Verfassung des Tatverdächtigen im Rahmen der Ermittlungen weiter untersuchen.
Very likely · Within weeks
Es werden keine weiteren Festnahmen im Zusammenhang mit diesem Amoklauf erwartet.
Very likely · Within days

In Overasselt bei Nimwegen griffen mehrere Dutzend vermummte, schwer bewaffnete Männer ein Haus an, das mit dem Drogenhandel in Verbindung steht. Es kam zu einem Feuergefecht, bei dem ein 51-Jähriger getötet und zwei Polizisten verletzt wurden. Die Polizei nahm 34 Personen fest, darunter Niederländer, Algerier, Franzosen und Belgier. Der Vorfall wird im Zusammenhang mit dem flüchtigen Drogenbaron Jos Leijdekkers gesehen.

Am Dienstagabend mussten zwei RWE-Braunkohlekraftwerke bei Köln wegen mutmaßlicher Sabotage in einem Umspannwerk zehn Kilometer entfernt vom Netz genommen werden, wodurch 4,2 Gigawatt Leistung ausfielen. Bereits am Morgen gab es einen ähnlichen Anschlag in Brandenburg, und im Januar hatten linksextreme Täter vermutlich den Strom in Teilen Berlins durch einen Angriff auf Leitungen unterbrochen.

In Köln berichten Verbraucher von Betrug beim Online-Kauf von E-Bikes: Nach Zahlung erhalten sie weder das Produkt noch eine Rückerstattung, da das Verkäuferprofil verschwindet. Laut einer Bitkom-Umfrage gaben 61 Prozent der Internetnutzer in Deutschland an, innerhalb der letzten zwölf Monate von Cyberkriminalität betroffen gewesen zu sein. Die WGV Versicherung empfiehlt eine Cyberpolice zum finanziellen Schutz.
Ein 18-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen verurteilt, nachdem er über Dating-Portale homosexuelle Männer unter falschem Namen getroffen und angegriffen hatte. Das Jugendgericht Hamburg entschied unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht stellte zudem fest, dass keine Zusammenarbeit mit dem mutmaßlichen „White Tiger“ nachgewiesen werden konnte.
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